Keine Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vor Ostern

Nachdem gestern am späten Nachmittag - und damit viel zu spät - die Verordnung des Freistaats Thüringen endlich auch beim Landratsamt Wartburgkreis eingegangen ist, hat die Behörde eilends eine Allgemeinverfügung vorbereitet. Diese liegt nun zur Prüfung beim Land und harrt der Freigabe. Eine rechtskonforme Veröffentlichung vor Ostern ist damit nicht mehr zu bewerkstelligen. Es gelten daher bis nach Ostern im Wartburgkreis die für ganz Thüringen gültigen Regelungen laut Landesverordnung. 

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