Informationen zu Strukturen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal

Der Stadtrat des Amtes Creuzburg berät heute Abend zu der Frage, ob die Stadt künftig als erfüllende Gemeinde die übrigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben unterstützen kann. Hintergrund ist, dass im Zuge des voraussichtlich letzten Gemeindeneugliederungsgesetzes in der laufenden Legislaturperiode die Gemeinde Frankenroda in das Amt Creuzburg eingegliedert werden soll und die Gemeinde Hallungen eine Eingliederung in die Gemeinde Südeichsfeld (Unstrut-Hainich-Kreis) beantragt hat. Die Verwaltungsgemeinschaft würde damit ab 2024 aus sechs Mitgliedgemeinden bestehen, bis Ende 2018 waren es noch elf. Im Amt Creuzburg würden mehr als die Hälfte die Einwohner leben.

Derzeit ist vorgesehen, es bei der Struktur der Verwaltungsgemeinschaft zu belassen. Mit einem entsprechenden Beschluss könnte die Stadt Amt Creuzburg dem Freistaat Thüringen jedoch antragen, den organisatorischen Rahmen für die kommunale Aufgabenerfüllung neu zu gestalten. Mit einem entsprechenden Wunsch der Stadt ist nichts entschieden. Er böte dem Landesgesetzgeber jedoch Anlass, sich mit einer Regelungsalternative zu befassen, wonach das Amt Creuzburg künftig erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Berka vor dem Hainich, Bischofroda, Krauthausen, Lauterbach und Nazza sein könnte, die im Vorfeld einer Entscheidung des Gesetzgebers selbstverständlich angehört würden.

Eine Beschlussfassung über einen Austritt des Amtes Creuzburg aus der Verwaltungsgemeinschaft ist nicht Teil der heutigen Tagesordnung. Die zu behandelnde Beschlussvorlage sieht vielmehr eine Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vor, nur eben mit der Möglichkeit, diese Zusammenarbeit anders zu organisieren.

Eine vergleichbare Veränderung gab es im Wartburgkreis zuletzt 2019. Die Verwaltungsgemeinschaft Dermbach wurde aufgelöst. Die Stadt Stadtlengsfeld sowie die Gemeinden Brunnhartshausen, Diedorf, Neidhartshausen und Zella wurden nach Dermbach eingegliedert. Seitdem fungiert die Gemeinde Dermbach als erfüllende Gemeinde für Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal.

 

 

LANDRATSAMT WARTBURGKREIS
Kommunalaufsicht

Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden
Informationen zur Diskussion um eine mögliche Veränderung administrativer  
Strukturen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal

Stand: 3. Mai 2023

Derzeit wird das voraussichtlich letzte Gemeindeneugliederungsgesetz in der aktuellen Legislaturperiode des Thüringer Landtages vorbereitet. Ein Teil der beabsichtigten Regelungen betrifft Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal.

Welche Veränderungen sind im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal zu erwarten?

Die Gemeinde Frankenroda hat die Eingliederung in die Stadt Amt Creuzburg beantragt, die Gemeinde Hallungen möchte sich der Gemeinde Südeichsfeld (Unstrut-Hainich-Kreis) anschließen. Da der Thüringer Landtag dem weit überwiegenden Teil kommunaler Neugliederungswünsche in der sechsten und der aktuellen siebten Wahlperiode entsprochen hat, geht die Kreisverwaltung davon aus, dass beiden Neugliederungswünschen entsprochen wird. Ab dem Jahr 2024 würde die Verwaltungsgemeinschaft dann aus noch sechs Mitgliedsgemeinden bestehen. Ehemals waren es elf Mitgliedsgemeinden.

Ist es zutreffend, dass die Stadt Amt Creuzburg aus der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal austreten möchte?

Der Stadtrat der Stadt Amt Creuzburg hat in der Vergangenheit keinen solchen Beschluss gefasst und ein solcher Beschluss steht für die Sondersitzung am 4. Mai 2023 nicht auf der Tagesordnung. Die zu behandelnde Beschlussvorlage sieht eine Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vor.

Worum geht es genau bei der Stadtratssitzung des Amtes Creuzburg am 4. Mai 2023?

Das oben angesprochene Neugliederungsgesetz sieht im derzeitigen (frühen) Entwurfsstadium die Eingliederung der Gemeinde Frankenroda in die Stadt Amt Creuzburg unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal vor. Die Reduzierung der Zahl der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sowie der Umstand, dass die Stadt Amt Creuzburg 2024 mehr Einwohner haben wird, als die dann verbleibenden weiteren fünf Mitgliedsgemeinden zusammen, und zudem die Voraussetzungen für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters erfüllt, bietet jedoch Anlass für die Überlegung, die Verwaltungsstrukturen fortzuentwickeln. Konkret geht es um die Frage, ob die Aufgaben der Kommunalverwaltung weiter unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft erfüllt werden oder die Stadt Amt Creuzburg diese Aufgaben künftig als sog. erfüllende Gemeinde für die Gemeinden Berka vor dem Hainich, Bischofroda, Krauthausen, Lauterbach und Nazza wahrnimmt.

Was hat es mit einer Verwaltungsgemeinschaft bzw. einer erfüllenden Gemeinde auf sich?

Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern müssen einer Verwaltungsgemeinschaft angehören oder einer erfüllenden Gemeinde zugeordnet sein. Die Verwaltungsgemeinschaft ist dann selbst originär für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (z. B. Allgemeines
Ordnungsrecht, Überwachung des ruhenden Verkehrs) zuständig. Im eigenen Wirkungskreis (z. B. Aufstellen von Bebauungsplänen, Festsetzung der Hebesätze) bleiben die Mitgliedsgemeinden selbst zuständig, die Verwaltungsgemeinschaft führt die Aufgaben jedoch als Behörde der Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung aus. Diese Zuständigkeitsverteilung gilt auch, wenn statt einer Verwaltungsgemeinschaft die Arbeit zwischen einer beauftragenden und einer erfüllenden Gemeinde geteilt wird. Nur heißt es dann statt Mitgliedsgemeinde beauftragende (oder erfüllte) Gemeinde und statt Verwaltungsgemeinschaft eben erfüllende Gemeinde.

Was sind die wichtigsten strukturellen Unterschiede zwischen den Modellen Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde?

Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche dienstherrenfähig (kann also eigene Beamten haben). Die Verwaltungsgemeinschaft besteht neben ihren Mitgliedsgemeinden, die ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat einen eigenen Haushalt zusätzlich zu den Haushalten der Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft hat den Gemeinschaftsvorsitzenden und die Gemeinschaftsversammlung, welche aus dem Gemeinschaftsvorsitzenden, den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und weiteren Vertretern besteht, als eigenständige Organe. Der Gemeinschaftsvorsitz kann entweder durch eine Person wahrgenommen werden, welche diese Funktion im Hauptamt erfüllt (hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender) oder von einem hauptamtlichen Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde (wenn diese mehr als 3.000 Einwohner hat), der dann ehrenamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender ist.  Bei einer erfüllenden Gemeinde gibt es das zusätzliche Gremium Gemeinschaftsversammlung nicht. Der hauptamtliche Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde ist kraft Amtes Gemeinschaftsvorsitzender, d. h. er nimmt die Aufgaben des Gemeinschaftsvorsitzenden kraft Amtes wahr.

Was sind die Unterschiede zwischen Verwaltungsgemeinschaft und erfüllender Gemeinde bei den Kosten?

Die Verwaltungsgemeinschaft finanziert sich über eine Umlage, die von den Mitgliedsgemeinden nach Einwohnerzahlen aufzubringen ist. Es kann eine andere Verteilung beschlossen werden. Das Personal der Verwaltungsgemeinschaft und – wie es derzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal der Fall ist – der Gemeinschaftsvorsitzende als hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter wird aus dieser Umlage und damit von den Mitgliedsgemeinden bezahlt. Eine erfüllende Gemeinde trägt ihre eigenen Kosten, was das Personal einschließt, vollständig selbst. Dies gilt gerade auch für deren hauptamtlichen Bürgermeister und sogar dann, wenn dieser durch die Erfüllung in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigt (würde das Amt Creuzburg zur erfüllenden Gemeinde werden, würde dieser Fall eintreten). Die für die Erfüllung anfallenden Kosten werden unter den beauftragenden (erfüllten) Gemeinden nach deren Einwohnerverhältnis (die erfüllende Gemeinde selbst wird dabei nicht berücksichtigt) geteilt. Eine rechtssichere Umsetzung dürfte eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erforderlich machen. Dies kann eine besonders wirtschaftliche Arbeitsweise der Verwaltung fördern.  

Kann man ungefähr sagen, welche Kosten für hauptamtliche Wahlbeamte bei Fortführung der Verwaltungsgemeinschaft bzw. bei einer Umstellung auf eine erfüllende Gemeinde anfallen würden?

Bei unveränderter Rechtslage und Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal würde es spätestens ab 2026 ein Nebeneinander von hauptamtlichem Bürgermeister und hauptamtlichem Gemeinschaftsvorsitzenden geben. Der hauptamtliche Bürgermeister hätte bei der erstmaligen Wahl die Besoldungsgruppe A 14 (Grundgehalt brutto derzeit ca. 75.000 Euro p. a.) ab der ersten Wiederwahl die Besoldungsgruppe A 15 (ca. 85.000 Euro p. a.). Das Grundgehalt eines hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden läge nach der ersten Wahl in der Besoldungsgruppe A 15 bei ca. 85.000 Euro p. a., ab der ersten Wiederwahl in der Besoldungsgruppe A 16 bei ca. 94.000 Euro p. a. Die genannten Geldbeträge werden in diesem und dem nächsten Jahr infolge absehbarer Anpassungen im Besoldungsrecht steigen. Würde künftig die Stadt Amt Creuzburg als erfüllende Gemeinde die Aufgaben einer Verwal tungsgemeinschaft für die Gemeinden Berka vor dem Hainich, Bischofroda, Krauthausen, Lauterbach und Nazza übernehmen, dann würde für die Besoldung des Bürgermeisters die Hälfte der Summe der Einwohner der erfüllten Gemeinden berücksichtigt werden, womit dieser um eine Besoldungsgruppe aufsteigt (bei der ersten Wahl also A 15, bei Wiederwahl A 16 mit Bezügen wie oben dargestellt). Zu den Grundgehältern kommen weitere Kosten wie z. B. familienbezogene Zuschläge und die Kosten für die Beihilfe im Krankheitsfall (bzw. für eine Beihilfeversicherung) hinzu.

Haben die beauftragenden Gemeinden gegenüber der erfüllenden Gemeinde weniger Rechte als die Mitglieder einer Verwaltungsgemeinschaft?

Nein. Es gibt in beiden Fällen einen Anspruch auf ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung mit der Möglichkeit der Überprüfung durch Aufsichtsbehörden, die Rechnungsprüfung, den Thüringer Rechnungshof sowie unabhängige Gerichte. Im für die kommunale Selbstverwaltung besonders wichtigen eigenen Wirkungskreis haben beauftragende (erfüllte) Gemeinden gegenüber der erfüllenden Gemeinde – ebenso wie Mitgliedsgemeinden gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft – ein Weisungsrecht.

Ist eine Erfüllung für die beauftragenden Gemeinden teurer?

Eine vergleichende Untersuchung hierzu ist nicht bekannt. In der konkreten Situation mit der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal und der Stadt Amt Creuzburg würden die Kosten für einen hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden entfallen. Der Aufwand für das Aufstellen und Durchführen des zusätzlichen Haushalts für eine Verwaltungsgemeinschaft würde wegfallen. Dies gilt auch für die Kosten der Arbeit des Organs Gemeinschaftsversammlung (etwa für den Personaleinsatz für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen). Der Entfall dieser Kostenpositionen wäre von Rechts wegen ersatzlos, es entstünden dafür also keine neuen Kosten an anderer Stelle.  

Ist eine Erfüllung teurer für das Amt Creuzburg?

Das ist die eigentlich spannende Frage. Die Stadt Amt Creuzburg hat sich bereits bei Ihrer Gründung für einen hauptamtlichen Bürgermeister entschieden. Die Kosten für diesen werden anfallen. Sollte sich dessen Besoldungsgruppe infolge einer Erfüllung erhöhen, trägt die Stadt Amt Creuzburg diese Kosten ebenfalls allein. Das führt gegenüber dem status quo zu einer Kostensteigerung. Bei einer Erfüllungslösung anstelle der Verwaltungsgemeinschaft würde zwar die anteilige Mitfinanzierung des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden entfallen, allerdings gleicht die damit verbundene Ersparnis die zusätzlichen Kosten für den eigenen hauptamtlichen Bürgermeister nicht aus (sondern etwa zur Hälfte). Auch die entfallenden anteiligen Kosten für die Arbeit des Organs Gemeinschaftsversammlung sowie einen zusätzlichen Haushalt dürften diese Lücke nicht vollständig schließen. Ob es für das Amt Creuzburg teurer oder günstiger wird, hängt ganz maßgeblich davon ab,
wie gut es im Falle einer Umstellung von der Verwaltungsgemeinschaft auf eine erfüllende Gemeinde gelingen würde, eine besonders wirtschaftliche Ausrichtung einer dann künftigen Stadtverwaltung Amt Creuzburg zu erreichen. In einem solchen Szenario würde der erste
hauptamtliche Bürgermeister zur absoluten Schlüsselfigur und von ihm maßgeblich das Gelingen (oder Misslingen) der Errichtung einer wirtschaftlich optimierten Kommunalverwaltung abhängen.

Wird es zu dieser Veränderung kommen, sollte der Stadtrat des Amtes Creuzburg einen auf eine künftige Erfüllung gerichteten Beschluss fassen?

Einfacher zu erklären ist das gegenteilige Szenario, dass also kein entsprechender Beschluss gefasst wird. In diesem Fall gibt es keinen aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus gesetzten Anlass, zur derzeit vorgesehenen Eingliederung Frankenrodas in das Amt Creuzburg unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal eine Regelungsalternative zu entwickeln. Die Verwaltungsgemeinschaft wird beibehalten. Wird der Beschluss hingegen gefasst, können dem Gesetzgeber beide Möglichkeiten – Beibehaltung der Verwaltungsgemeinschaft oder eine künftige Erfüllung der anderen Mitgliedsgemeinden durch das Amt Creuzburg – vorgeschlagen werden. Selbstverständlich würde es
dazu im Vorfeld eines Gesetzesbeschlusses im Thüringer Landtag eine Anhörung der betroffenen Kommunen geben. Der Gesetzgeber würde dann die Wünsche der Beteiligten ebenso wie alle übrigen in Betracht kommenden Gemeinwohlbelange abwägen und eine demokratisch
legitimierte Entscheidung treffen.

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