Einwohner können im Kreistag Fragen stellen

Am 7. September 2021 hat der neu gewählte Kreistag eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Darin aufgenommen wurde insbesondere die Einführung einer Einwohnerfragestunde. Demnach ist nun jeder Einwohner des Wartburgkreises, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, berechtigt, in der Kreistagssitzung je eine kurze Anfrage an den Landrat oder den Beigeordneten zu stellen.

Dies gilt jedoch nur für Fragen, für die der Kreistag in öffentlicher Sitzung zuständig ist. Einwohneranfragen können also alle vom Wartburgkreis im eigenen Wirkungskreis zu erfüllenden Aufgaben betreffen (Schulen, Kreisstraßen, Kreisentwicklung usw.). Nicht beantwortet werden hingegen Fragen zu Verwaltungsverfahren, die Einzelpersonen betreffen (zum Beispiel: „Warum wurde mein Antrag … abgelehnt?“) oder Fragen, die Gegenstand der Tagesordnung derselben Kreistagssitzung sind.

Voraussetzung für eine Beantwortung ist, dass der Fragesteller persönlich zur Kreistagssitzung anwesend ist und dass die Frage bis spätestens am 7. Kalendertag vor der Sitzung eingereicht wird. Einwohneranfragen müssen zudem schriftlich per Post oder durch Einwurf in einen Behördenbriefkasten des Landratsamts gestellt werden. Eine Fragestellung per Mail ist nicht möglich. Die Fragen müssen textlich kurzgefasst und auch in wenigen Minuten zu beantworten sein. Notwendig ist dies deshalb, weil die Abhandlung der zumeist vielen weiteren Tagesordnungspunkte der Kreistagssitzung nicht gefährdet werden soll. Auch deshalb soll die Einwohnerfragestunde eine Dauer von insgesamt 15 Minuten nicht überschreiten.

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