Kormorane im Wartburgkreis: Abschüsse sind meldepflichtig

Foto: Kormoran am Kiessee Ettmarshausen | Klaus Schmidt

Kormorane kommen im Wartburgkreis vorrangig an den größeren Fließgewässern wie Werra und Hörsel vor. Zur Nahrungssuche fliegen sie aber auch an kleinere Nebengewässer und Teiche. Die vorrangig entlang der europäischen Meeresküsten vorkommende Art hat ihr Verbreitungsgebiet in den letzten Jahrzehnten ins Binnenland ausgedehnt. Die Vögel versammeln sich in der Dämmerung zumeist in Bäumen in Gewässernähe und nutzen sie als gemeinschaftliche Schlafplätze, an denen sie nicht gestört werden sollten. Dieses natürliche Verhalten wird von Ornithologen regelmäßig genutzt, ihre Bestände störungsfrei zu erfassen.

Laut dem amtlichen Monitoringbericht des Landes Thüringen für das Jahr 2022 wurden in dem Jahr an mindestens 31 Schlafplätzen in Thüringen Kormorane erfasst, von denen allerdings lediglich 8 Schlafplätze regelmäßig von Kormoranen über mehrere Monate genutzt wurden. Die bedeutendsten Schlafplätze hinsichtlich Nutzung und Anzahl der Kormorane befinden sich demnach vor allem im nördlichen und nordwestlichen Thüringen, sowie in Ostthüringen. Im Wartburgkreis sind Schlafplätze insbesondere an der Werra bekannt, etwa im Bereich Gerstungen-Neustädt sowie bei Barchfeld-Immelborn.

Bestände im Landkreis nehmen nicht zu

Die Gesamtzahl der monatlich an den Schlafplätzen erfassten Kormorane lag zwischen 65 im Juni und 1.604 Vögeln im Oktober 2022. Bemerkenswert ist, dass es auch im Jahr 2022 wie zuvor in unserem Bundesland weder Brutversuche noch Bruten gab. Es handelt sich also beim Thüringer Kormoranbestand komplett um „Zug-, Rast- und Gastvögel“. Nur im Bereich der Landesgrenze am „Bosseröder Rhäden“ auf hessischer Seite gegenüber dem Thüringer „Dankmarshäuser Rhäden“ wurden fünf erfolgreiche Bruten von Kormoranen gemeldet.

Der Herbst- und Winterbestand lag 2022 auf einem hohen Niveau mit meist über 1000 Kormoranen. Die Gesamtsituation seit 2003 wird als „stabil mit witterungsbedingten Schwankungen“ eingeschätzt. Eine Zunahme der Kormoranbestände in Thüringen lässt sich gemäß der vieljährigen Berichtserfassungen nicht ableiten.

Kormorane unterliegen nicht dem Jagdrecht

Im Jahr 2022 wurden in Thüringen 742 Abschüsse von Kormoranen getätigt und gemeldet, sie schwanken zwischen wenigstens 353 im Jahr 2014 und maximal 1.863 im Jahr 2010.

Auffällig dabei ist, dass in den letzten Jahren für den Wartburgkreis - bis auf eine Ausnahme - keine Abschüsse gemeldet wurden.

Als „europäische Vogelart“ ist der Kormoran aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie und durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders geschützt“. Er unterliegt nicht dem Jagdrecht, gehört also nicht zum „Wild“ und hat daher auch keine „Jagdzeit“.

Dennoch sind Abschüsse statthaft, die sich aber streng nach der geltenden „Thüringer Kormoranverordnung – ThürKormVO“ zu richten haben.

Demgemäß dürfen Kormorane nur getötet werden:

- zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie
- zum Schutz der heimischen Tierwelt

in einem Gebiet von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und um Fließgewässer.

Diese Voraussetzungen müssen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall auf Anforderung nachgewiesen werden können.

Ferner sind Abschüsse NICHT zulässig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten sowie in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Rhön sowie in den Europäischen Vogelschutzgebieten. Ebenso ist der Abschuss nicht zulässig im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August.

Zum Abschuss berechtigt sind – vereinfacht ausgedrückt – die Fischereiberechtigten, wenn sie selbst jagdausübungsberechtigt sind, oder von ihnen entsprechend beauftragte Jagdausübungsberechtigte.

Abschüsse sind meldepflichtig

Wichtig: Es besteht eine halbjährliche, schriftliche Meldepflicht getätigter Abschüsse gegenüber der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises, und zwar zum 15. Januar und zum 15. Juli für das jeweils vorausgegangene Halbjahr.

Eine Meldung über die jagdlichen „Streckenlisten“ der Jäger zum Ende des Jagdjahres an die Untere Jagdbehörde ist nicht vorgeschrieben und genügt der Meldepflicht nic!

Zu melden sind:

- die Zahl der geschossenen Tiere,
- der Abschussort unter Angabe des Gewässers und des Gewässerteils oder Gewässerabschnitts,
- der Abschusstag sowie
- die Ringnummern von beringten Tieren.

Die nächste Abschussmeldung an die Untere Naturschutzbehörde steht also zum 15. Juli 2024 für im ersten Halbjahr geschossene Kormorane an, was gern per e-mail möglich ist an: umwelt(at)wartburgkreis.de

Unter obigen Voraussetzungen durften noch bis zum 31. März Kormorane geschossen werden.

Ringfunde an erlegten Kormoranen sind wissenschaftlich von großem Interesse, kann so doch das Alter des Vogels, sein Beringungsort und seine Flugdistanz bestimmt werden. Zwei Ringfunde aus dem Jahr 2010 aus Stadtlengsfeld und Bad Salzungen belegten ihre Beringung in Finnland! Der erstere Kormoran war 2,5 Jahre alt und gut 1.300 km (Luftlinie!) vom Beringungsort entfernt geschossen worden, der zweite Kormoran war gut ein halbes Jahr alt und mehr als 1.500 km (Luftlinie!) vom Beringungsort erlegt worden.

Bei Rückfragen steht bei der Unteren Naturschutzbehörde Andreas Heck gern zur Verfügung unter Tel.: 61-6701 (Sekretariat Umweltamt) bzw. 61-6702 (Durchwahl).

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