Brand- & Katastrophenschutz

Der Wartburgkreis erfüllt Aufgaben im Brandschutz nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG)(Zeigt auf eine externe Webseite). Die Aufgaben werden durch die Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung (ThürFwOrgVO)(Zeigt auf eine externe Webseite) konkretisiert.

Aufgaben des Wartburgkreises

Der Wartburgkreis hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz:

  • die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen
  • Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden und Brandschutzverbände bei den dafür erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe zu unterstützen,
  • Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen,
  • sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von überörtlichen Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen,
  • gemeinsame Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen.

Stützpunktfeuerwehren

Die Aufgabe der Stützpunktfeuerwehren besteht darin, dass diese Technik vorhalten und zum Einsatz bringen, die nicht für die alltägliche Arbeit der Feuerwehren benötigt wird. Diese Spezialtechnik ergänzt die Ausstattung der örtlichen Feuerwehren und wird daher nicht unmittelbar zu Beginn des Einsatzes benötigt. Die Stützpunktfeuerwehren erhalten durch den Landkreis die entsprechende Technik zur Verfügung gestellt und besetzen diese im Gegenzug mit eigenem Personal.

Während die örtlichen Feuerwehren innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mit der Einleitung der ersten Einsatzmaßnahmen beginnen müssen, ist durch den Gesetzgeber vorgesehen, dass die Spezialtechnik der Stützpunktfeuerwehren nach 20 bzw. 30 Minuten an der Einsatzstelle eintrifft.

Der Wartburgkreis hat dem entsprechend ein Konzept erarbeitet und den Landkreis in 6 sogenannte Kreisbrandabschnitte eingeteilt. Die Kreisbrandabschnitte werden durch einen ehrenamtlichen Kreisbrandmeister geleitet.

Stützpunktfeuerwehren im Wartburgkreis:

Bad Salzungen,  Vacha,  Marksuhl,  Ruhla-Seebach,  Mihla-Treffurt-Creuzburg

Für den Wartburgkreis ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung (pdf, 151 KB).

Der Wartburgkreis bildet die Feuerwehrkameraden auf örtlicher Ebene aus. Dazu wird das Feuerwehrtechnische Zentrum genutzt.

Die Feuerwehrkameraden werden in den Lehrgängen:

  • Truppmann Teil I (70 Stunden)
  • Truppmann Teil II (80 Stunden)
  • Truppführer (35 Stunden)
  • Maschinist (35 Stunden)
  • Atemschutzgeräteträger   (25 Stunden)
  • Sprechfunker (16 Stunden)

zu vollwertigen Einsatzkräften ausgebildet.

Die Ausbildung erfolgt durch ehrenamtliche Kreisausbilder, die selber Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind und ihre Befähigung zum Kreisausbilder an einem Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule Bad Köstritz(Zeigt auf eine externe Webseite) erworben und nachgewiesen haben.

Nach Abschluss der Lehrgänge müssen die Lehrgangsteilnehmer ihre Qualifikation durch das Ablegen einer Prüfung nachweisen. Dies erfolgt unter Aufsicht der hauptamtlichen Mitarbeiter des Kreisbrandinspektors.

Lehrgangsplan 2025 (pdf, 385 KB)

Anmeldung (pdf, 36 KB)

Der Vorbeugende Brandschutz ist unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzes. Er schafft grundsätzlich wichtige Voraussetzungen für wirkungsvolle Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr zur Rettung und Brandbekämpfung.

Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz: Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz, Organisatorischer Brandschutz

Abwehrender Brandschutz: Rettungsmaßnahmen, Brandbekämpfungsmaßnahmem

Der Vorbeugende Brandschutz vertritt die Belange der Feuerwehren in öffentlich – rechtlichen Verfahren und kontrolliert die Umsetzung.

Dies umfasst:

  • Stellungnahmen
    • in Baugenehmigungs- und Bauplanungsverfahren
    • im Auftrag von Prüfingenieuren / Prüfsachverständigen
    • bei Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Abstimmung und Kontrolle der Gebäudetechnik, die von der Feuerwehr bedient o-der genutzt werden muss, wie Brandmeldeanlagen, halbstationäre Löschanlagen oder Objektfunkanlagen
  • Prüfung von Einsatzunterlagen, wie Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzordnungen
  • Durchführung von Vertragsverfahren zu Brandmeldeanlagen
  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
  • Bearbeitung allgemeiner Fachfragen

 

Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau erhebt der Wartburgkreis Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung (pdf, 390 KB).

Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Wartburgkreis(pdf, 865 KB)

Merkblatt Feuerwehrplan Wartburgkreis (pdf, 331 KB)

Vorlage Feuerwehrplan Textteil (docx, 35 KB)

Rauchwarnmelder retten Leben (pdf, 166 KB)

Gebührensatzung Gefahrenverhütungsschau (pdf, 390 KB)

Katastrophenschutz

Der Wartburgkreis erfüllt Aufgaben im Brandschutz nach dem Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG(Zeigt auf eine externe Webseite)).
Die Aufgaben werden durch die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO(Zeigt auf eine externe Webseite)) konkretisiert.

Generell hat der Wartburgkreis alle notwendigen Maßnahmen im Katastrophenschutz zu treffen. Dazu gehören:

  • Aufstellung, Organisation und Ausrüstung der Katastrophenschutzeinheiten
  • Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte
  • Durchführung von Übungen und Überprüfung der Einsatzbereitschaft

Katastrophenschutzeinheiten

Die Katastrophenschutzeinheiten werden durch Freiwillige Feuerwehren, sowie durch Rettungs- und Hilfsorganisationen gestellt. Zudem wurden für die Einheiten ehrenamtliche Führungskräfte berufen, welche die ihnen unterstellten Einheiten führen.

In der folgenden Abbildung sind Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes dargestellt. Der Wartburgkreis hat die Katastrophenschutz-Basiseinheiten sowie gesamte Züge und Teileinheiten der Katastrophenschutz-Sondereinheiten aufzustellen.

Einheiten und Einrichtungen des Thüringer Katastrophenschutzes [PDF] (jpg, 193 KB)

Feuerwehrtechnisches Zentrum Wartburgkreis (FTZ)

Mit dem Feuerwehrtechnischen Zentrum des Wartburgkreises werden verschiedene Aufgabenbereiche im Brand- und Katastrophenschutz abgedeckt.

Satzung zum FTZ (pdf, 160 KB)

Anleitung iASG (pdf, 1 MB)

Dienstleistungszentrum Feuerwehr

Im Feuerwehrtechnischen Zentrum ist das "Dienstleistungszentrum Feuerwehr" untergebracht. Dazu stehen 2 hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter zur Verfügung, welche als Serviceleistung für die kreisangehörigen Gemeinden die Wartung und Reparatur der Feuerwehrtechnik (inkl. Pumpen, Schläuche, Atemschutzgeräte) sicherstellen. Dazu gibt es eine Schlauchwäsche mit Schlauchturm, Umfangreiche Prüfanlagen für sämtliche Bestandteile der Atemschutztechnik, eine Wäscherei für Feuerwehr-Einsatzkleidung sowie Chemikalienschutzanzüge sowie eine Werkstatt für Feuerlöschpumpen. Im Rahmen einer Rufbereitschaft können die Feuerwehren bei besonderen Einsätzen auch vor Ort mit o.g. Feuerwehrtechnik versorgt werden. Um die Gemeinden an den Kosten für das Dienstleistungszentrum Feuerwehr zu beteiligen, erhebt der Wartburgkreis für die Inanspruchnahme der Serviceleistungen eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren sowie die genauen Modalitäten sind in einer Gebührensatzung geregelt

Gebührensatzung FTZ (pdf, 145 KB)

Anlage Gebührensatzung FTZ (pdf, 63 KB)

Zentraler Katastrophenschutzstützpunkt

Weiterhin ist das FTZ Wartburgkreis der zentrale Katastrophenschutzstützpunkt des Wartburgkreises. Hier ist unter anderem Fahrzeugtechnik des Gefahrgutzuges und des Sanitätszuges stationiert. Weiterhin beinhaltet das FTZ ein großes Katastrophenschutzlager mit Ausrüstungsgegenständen wie Feldbetten, Schlafsäcken, Schaufeln, Sandsäcken und Pumpen. Die Katastrophenschutzeinheiten führen am Wochenende Ihre Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen im FTZ durch. Dafür stehen Leiterturm, Atemschutzübungsanlage, Schulungsräume und das Außengelände zur Verfügung.

Bildungseinrichtung

Die dritte Hauptaufgabe des FTZ ist die zentrale Bildungseinrichtung für die Feuerwehren des Wartburgkreises. Der Landkreis muss gem. ThürBKG die Ausbildungslehrgänge Truppmann, Truppführer, Maschinist, BOS-Sprechfunker sowie Atemschutzgeräteträger gewährleisten.

Projektwochen im Feuerwehrtechnischen Zentrum

Projektwoche im Feuerwehrtechnischen Zentrum des Wartburgkreises in Immelborn 2016

Als besonderer Höhepunkt organisiert der Wartburgkreis regelmäßig Projektwochen im FTZ. Die Projektwochen richten sich an alle 4. Klassen der Grundschulen im Wartburgkreis und werden seit 2008 regelmäßig durchgeführt.

Zum Einen dienen die Projektwochen der Brandschutzerziehung. Auch wenn das Thema „Brandschutz“ Eingang in die Lehrpläne zum Heimat- und Sachkundeunterricht in der Grundschule gefunden hat, ist es im Rahmen eines regulären Unterrichtes gar nicht möglich, dieses Thema derart lebendig darzustellen, wie im Rahmen der Projektwochen.

Das zweite Motiv ist die Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren. Diese ist Grundvoraussetzung für ein weiteres Funktionieren dieses ehrenamtlichen Systems. Dabei zwingen sowohl der demographische Wandel als auch die nachlassende Bereitschaft der Bevölkerung, sich ehrenamtlich dauerhaft einer Aufgabe zu verpflichten, die staatlichen Institutionen zum aktiven Handeln.

Jedes Jahr sind annähernd 100 Feuerwehrkameraden mittelbar und unmittelbar an den Projektwochen beteiligt. Dabei fallen jährlich weit über 1.500 Stunden der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung an, um jeweils ca. 1.000 Schülern und ihren Lehrern ein ganz besonderes Erlebnis zu bereiten. Dass diese Zeit sehr gut investiert ist, zeigt die positive Mitgliederentwicklung in den Jugendfeuerwehren der vergangenen Jahre.

Rettungsdienst

Auf der Grundlage des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG)(Zeigt auf eine externe Webseite) i. V. m. dem Landesrettungsdienstplan (LRDP) für den Freistaat Thüringen ist der Wartburgkreis Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung, für welche die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zuständig ist.

Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis flächendeckend sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere die Notfallrettung und der Krankentransport.

  • Die Notfallrettung umfasst die Durchführung lebensrettender Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden bei Notfallpatienten am Notfallort, gegebenenfalls die Herstellung der Transportfähigkeit der Notfallpatienten und ihre Beförderung unter fachgerechter Betreuung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
  • Der qualifizierte Krankentransport umfasst die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustands zu erwarten ist.

Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

Der Rettungsdienstbereich Wartburgkreis umfasst das Gebiet des Landkreises Wartburgkreis.

  • Fläche 1.371,13 km²
  • Einwohner 158.900
  • Einwohner je km² 116
  • Anzahl Städte / Gemeinden 32

(Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2021)

Rettungsdienstbereichsplan(pdf, 3 MB)

Bereichsplan 2023 (pdf, 3 MB)

Die Anlagen des Rettungsdienstbereichsplanes sind zu den bekannten Öffnungszeiten im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst einzusehen.

Durchführung des Rettungsdienstes

Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis wird von den nachfolgenden Durchführenden wahrgenommen:

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bad Salzungen e.V.
Hersfelder Straße 1

36433 Bad Salzungen

Arbeiter-Samariter-Bund
Regionalverband Südwestthüringen e. V.
Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 11

99817 Eisenach

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Eisenach e.V.
Rot-Kreuz-Weg 1

99817 Eisenach

Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

Entsprechend § 12 ThürRettG sind die Standorte der Rettungswachen so festgelegt, dass die dort vorgehaltenen Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort im zugewiesenen Rettungswachenbereich in der Regel in einer Fahrzeit von 12, in dünn besiedelten Gebieten von 15 Minuten erreichen können.

 Gesamtvorhaltung an Rettungsmitteln im Wartburgkreis

(RTW - Rettungstransportwagen, NEF - Notarzteinsatzfahrzeug, KTW - Krankentransportwagen) 

12 RTW davon

  •  10 RTW im Rettungsdienstbereich täglich 24 Std.     
  • 1 RTW in Gumpelstadt täglich 12 Std.     
  • 1 RTW in Hörselberg-Hainich täglich 12 Std. 

 3 NEF davon 

  • 2 NEF im Rettungsdienstbereich täglich 24 Std.     
  • 1 NEF in Eisenach montags - freitags je 12 Std. 

10 KTW davon 

  • 1 KTW in Eisenach täglich je 8 Std.     
  • 4 KTW in Eisenach Mo.-Fr. je 8 Std.     
  • 1 KTW in Bad Salzungen täglich je 8 Std.     
  • 4 KTW in Bad Salzungen Mo.-Fr. je 8 Std.

Rettungswachenstandorte

  • Eisenach
  • Behringen
  • Thal
  • Herda
  • Falken
  • Bad Salzungen
  • Vacha
  • Gumpelstadt
  • Dermbach
  • Geisa

Notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen stellt die bedarfsgerechte und flächendeckende notärztliche Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst gemäß ThürRettG sicher. Dies schließt die Erstellung der Notarztdienstpläne und die Überwachung der notärztlichen Versorgung ein.

Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich Wartburgkreis wird von entsprechend qualifizierten Notärzten in zwei Notarztbereichen (entsprechend der Gebiete des Altlandkreises Eisenach und des Altlandkreises Bad Salzungen) unter Führung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst auf der Grundlage von Dienstplänen wahrgenommen.

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