Wartburgkreis erlässt eine neue Allgemeinverfügung

Im Freistaat Thüringen gilt seit 10. Januar eine neue Corona-Sonderverordnung mit verschärften Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie. 
Der Wartburgkreis gibt daher eine neue, vierte Allgemeinverfügung mit Wirkung ab 11. Januar heraus. Diese verlängert im Wesentlichen die bereits für den Wartburgkreis gültigen Regelungen. Entfallen sind die Bestimmungen zu Trauerfeiern und Trauungen, hier gilt nun die Regelung des Landes, dass 15 teilnehmende Personen erlaubt sind. Zur erweiterten Maskenpflicht ist der Eisenacher Marktplatz hinzugekommen. Eine rechtlich bindende 15-Kilometer-Regelung hat der Wartburgkreis nicht erlassen. Landrat Reinhard Krebs möchte hier die Bewohner des überwiegend ländlichen Raums nicht zusätzlich benachteiligen. Es gilt der 15-Kilometer Radius für Freizeitgestaltung und Ausflüge daher nur als Empfehlung Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie die Verordnung des Freistaats Thüringen auf www.wartburgkreis.de zu finden. Beide gelten bis 31. Januar.
 

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