Freie Mittel zur Ehrenamtsförderung im Wartburgkreis – Antragsfrist verlängert

Noch bis zum 16. Oktober können Anträge auf eine finanzielle Zuwendung zur Förderung des Ehrenamtes im Wartburgkreis gestellt werden, da noch Mittel verfügbar sind. 

Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die Mittel beispielsweise für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit des Vereins sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, zu verwenden.

Organisationen, welche die Gemeinnützigkeit mittels Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen können, können mithilfe eines Antrages ihr Anliegen vorstellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind hier abrufbar. Der Antrag muss bis spätestens 16. Oktober 2020 mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember dieses Jahres zu verbrauchen.

Das Antragsformular ist auch über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung, Marlen Fischer, erhältlich, die auch gern Fragen beantwortet und Hinweise zur Antragsstellung gibt.

Kontaktdaten: Telefonnummer 03695 615105,  E-Mail: marlen.fischer@wartburgkreis.de

Antragsformular

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