Bekämpfung der Geflügelpest - Pflicht zur Aufstallung besteht weiter

Die Allgemeinverfügung vom 07.01.2021 zur Bekämpfung der Geflügelpest ist weiterhin gültig. Im gesamten Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach ist für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alle noch nicht gemeldeten Geflügelhalter sind aufgefordert die Haltung unverzüglich anzuzeigen.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie u. a. auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Mittels einer interaktiven Karte werden hier Informationen über lokale Restriktionen für Geflügelhalter bereitgestellt.

https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/gefluegelpest

Auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie allgemeine Informationen zum Thema „Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest“ sowie eine aktuelle Risikoeinschätzung vom 16.02.2021.

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Über die Aufhebung der Stallpflicht wird zum entsprechendem Zeitpunkt über eine öffentliche Bekanntmachung informiert.

Bei Fragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne zur Verfügung.

 

 

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