Allgemeinverfügung Beschäftigungserlaubnis Kriegsflüchtlinge

Am 28. März 2022 hat der Landrat eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese erteilt den im Wartburgkreis registrierten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung. In erster Linie soll durch die Allgemeinverfügung für die betroffenen Flüchtlinge sowie Arbeitgeber Rechtssicherheit geschaffen werden.

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