Kreistag

Der Kreistag ist neben dem Landrat politisches Gremium des Landkreises.

Er setzt sich zusammen aus dem Landrat und fünfzig ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Bürgern des Landkreises auf fünf Jahre gewählt werden. Der Kreistag beschließt über die eigenen Aufgaben des Landkreises und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Kreisverwaltung. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich.

Kreisausschuss

Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und fünf weitere Mitglieder des Kreistages an. Er tagt öffentlich.

Der Kreisausschuss bereitet die Sitzungen des Kreistages vor und stimmt die Arbeit der sonstigen Ausschüsse aufeinander ab. Er besitzt eigene Zuständigkeiten und kann Beschlüsse fassen, die unter der Bedeutung des Kreistages liegen und nicht ausdrücklich dem Landrat zugewiesen sind.

Fachausschüsse

In den Fachausschüssen werden die Beschlüsse des Kreistages vorberaten. Sie tagen nichtöffentlich. Die Fachausschüsse werden mit Kreistagsmitgliedern besetzt. Ihnen können auch kreistagsfremde Personen angehören, die beratend tätig werden.

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