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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie unter folgendem Link:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de -
Schutzkonzepte - Branchenregelungen für Thüringen
Für bestimmte Branchen gibt es konkretisierende Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Branchenregelung für den Einzelhandel (aktualisiert)
- Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungensowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (aktualisiert)
- Branchenregelung für das Friseurhandwerk (aktualisiert)
- Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege (aktualisiert)
- Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe (aktualisiert)
- Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen
- Branchenregelung für den Reisebusverkehr (NEU)
- Branchenregelung für Freizeiteinrichtungen (NEU)
Die neuen Schutzkonzepte und Regelungen finden Sie unter:
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Thüringer Aufbaubank
Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Freischaffende sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Gewährt werden Zuschüsse zwischen 40 und 90 Prozent der Fixkosten. In Thüringen erhalten Soloselbständige zusätzlich eine Lebenshaltungskostenpauschale unabhängig von ihren Fixkosten.
Informationen zu diesen Förderungen
Soforthilfen von Bund und Land: ein Antrag reicht!
Um als Unternehmer eine Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können, reicht es, einen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Die TAB zahlt sowohl Landes- als auch Bundesmittel aus.
Seit dem 9. April 2020 können die Corona-Soforthilfen auch für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden.
Alle Informationen zur Antragstellung und zu weiteren Themen, Unterstützungen und weiteren Fördermitteln finden Sie auf der Internetseite der TAB.
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Thüringer Landesverwaltungsamt
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Agentur für Arbeit
Zum Thema Kurzarbeitergeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit:
Informationen für UnternehmenEinen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf von Unternehmen der systemrelevanten Bereiche des Einzelhandels, der Logistik/Spedition, der Landwirtschaft und des Gesundheitswesens aufgrund der „Corona-Krise“ kann die Agentur für Arbeit aufnehmen. Arbeitgeber dieser systemrelevanten Bereiche können ihren entsprechend zusätzlichen Bedarf an Beschäftigten an die Agentur für Arbeit Suhl mitteilen. Interessierte Arbeitnehmer können direkt mit den Arbeitgebern in Kontakt treten.
Der entsprechende Vermittlungsauftrag steht bereit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/suhl/corona-hilfe
E-Mail: Suhl.Arbeitgeberservice(at)arbeitsagentur.de
Telefon: 03681 82-2928
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Neben den Zuschüssen der Soforthilfen stehen auch Kredite und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung:
Seit dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand beantragt werden. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (aber unter 250 Mitarbeitern), die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen Schnellkredit der KfW beantragen. Die KfW übernimmt dabei 100 % des Bankenrisikos.
Hotline: 0800 539 9001
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Bürgschaftsbank Thüringen
Gegebenenfalls benötigte Bürgschaften gewährt die Bürgschaftsbank Thüringen:
Hotline: 0361 - 21 35 170
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Handwerkskammer Südthüringen
Viele praktische Informationen für Unternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auch auf der Internetseite der Handwerkskammer Südthüringen:
Land stellt 3,8 Millionen Euro „Ausbildungszuschuss“ für Unternehmen mit Lehrlingen bereit
Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind, können ab sofort einen „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Damit werden in Thüringen Ausbildungsbetriebe unterstützt, die ihre Lehrlinge trotz der momentanen Krise halten und Ausbildungsverträge nicht kündigen. Insgesamt 3,8 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, die über die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) an die Unternehmen ausgezahlt werden. Die betreffenden Ausbildungsunternehmen werden in dieser Woche von den zuständigen Wirtschaftskammern über die Antragsmodalitäten informiert.
Mit dem „Ausbildungszuschuss“ können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulären Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. Denn in diesem Zeitraum müssen die Unternehmen trotz Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen.
Nach Schätzung der Kammern sind etwa 3.200 Auszubildende in Thüringen von der Schließung betroffen, davon rund 2.800 im Bereich von Industrie, Handel und Gastronomie sowie ca. 400 im Handwerk. Der Ausbildungszuschuss wird über die Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) ausgereicht. Die Kammern übernehmen auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, coronabedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) und die Auszahlung des Zuschusses.
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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt
Viele praktische Informationen für Unternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auch auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt:
Land stellt 3,8 Millionen Euro „Ausbildungszuschuss“ für Unternehmen mit Lehrlingen bereit
Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind, können ab sofort einen „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Damit werden in Thüringen Ausbildungsbetriebe unterstützt, die ihre Lehrlinge trotz der momentanen Krise halten und Ausbildungsverträge nicht kündigen. Insgesamt 3,8 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, die über die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) an die Unternehmen ausgezahlt werden. Die betreffenden Ausbildungsunternehmen werden in dieser Woche von den zuständigen Wirtschaftskammern über die Antragsmodalitäten informiert.
Mit dem „Ausbildungszuschuss“ können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulären Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. Denn in diesem Zeitraum müssen die Unternehmen trotz Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen.
Nach Schätzung der Kammern sind etwa 3.200 Auszubildende in Thüringen von der Schließung betroffen, davon rund 2.800 im Bereich von Industrie, Handel und Gastronomie sowie ca. 400 im Handwerk. Der Ausbildungszuschuss wird über die Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) ausgereicht. Die Kammern übernehmen auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, coronabedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) und die Auszahlung des Zuschusses.
