Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall können Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen:
Formular: Antrag auf Entschädigung nach § 56 IfSG für Arbeitgeber
Formular: Antrag auf Entschädigung nach § 56 IfSG für Selbständige
In folgenden Fällen wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit:
Kurzarbeitergeld: Informationen für Arbeitnehmer
Notfall-KiZ (Kinderzuschlag)
Arbeitslosmeldung unter 0800 4 555500 oder online:
FAQ der Agentur für Arbeit zum Thema Corona
Kontakt Agentur für Arbeit in Bad Salzungen
Kontakt Agentur für Arbeit in Eisenach
Infos für Arbeitnehmer mit Kind(ern):
Keine Elternbeiträge für die Zeit der Schließung von Horten und Kindergärten!
Die Elternbeiträge der Kindergärten sollen von den Kommunen und freien Trägern ebenfalls ab sofort nicht mehr eingezogen werden. Bei Fragen zur Zahlung oder ggf. Erstattung von Elternbeiträgen der Kindergärten wenden Sie sich bitte bei Fragen an den Träger der Einrichtung.
Die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen im Zuge der Corona-Epidemie finden Sie bei der IHK Erfurt.
Viele praktische Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank (TAB), Handwerkskammer (HWK) Südthüringen und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt zusammen gestellt: