Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen sowie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Ein Team aus erfahrenen Fachkräften im Sozialwesen arbeitet im südlichen und nördlichen Wartburgkreis sowie der Stadt Eisenach entsprechend dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG).

Die Betreuungsbehörde hat folgende Aufgaben:

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Unfall, Krankheit und Alter – Wer regelt meine Angelegenheiten wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin?

Wie kann ich in gesunden Tagen vorsorgen?

Jeder kann irgendwann in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Nach deutschem Recht sind nicht automatisch der Ehe- und Lebenspartner oder die Kinder als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Um für eine solche Situation in gesunden Tagen vorzusorgen, werden im Folgenden die verschieden Vorsorge-Formen kurz dargestellt.

Auch der Freistaat Thüringen hat eine Broschüre zum Thema aufgelegt:

Ehrenamtliche Betreuer

Sie haben Interesse, anderen Menschen zu helfen?

Die Betreuungsbehörde sucht regelmäßig ehrenamtliche Betreuer für hilfsbedürftige Menschen.

Ehrenamtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht für Menschen bestellt, welche aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Diesen Menschen kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer an die Seite gestellt werden, welcher ihn in den Angelegenheiten vertritt, die der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung nicht selbst regeln kann.

Die Aufgaben und Anforderungen an einen Betreuer sind vielfältig. So können dem Betreuer zum Beispiel die finanziellen Angelegenheiten übertragen werden (Überweisung laufender Kosten, Rente- und Pflegekassenanträge stellen) oder im gesundheitlichen Bereich (Termine bei Fachärzten vereinbaren, ggf. den Betreuten begleiten und ambulante Hilfen organisieren). Weitere Aufgaben können die Erledigungen von behördlichem Schriftverkehr und die Verhandlungen mit Ämtern, Behörden und Bankinstituten umfassen. Der ehrenamtliche Betreuer ist (ebenso wie der berufliche Betreuer) dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. er muss einen jährlichen Bericht und - sofern die Vermögenssorge angeordnet wurde - eine jährliche Rechnungslegung abgeben.      

Wichtig: Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen und zu seinem Wohle zu handeln!

Interessierte sollten rechtliche Grundkenntnisse, Einfühlungs- sowie Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich weiterzubilden und neues Wissen anzueignen, mitbringen.

Die örtliche Betreuungsbehörde steht ehrenamtlichen Betreuern jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Fragen und Interesse können Sie jederzeit die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde des Wartburgkreises kontaktieren.