Finanzielle Unterstützung fürs Ehrenamt

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt jährlich Mittel zur Verfügung, die dazu dienen sollen, das Ehrenamt zu fördern bzw. den vielen Freiwilligen in gebührender Form „Danke“ zu sagen. Die Zuwendungsempfänger sollen dabei unterstützt werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich das ehrenamtliche Engagement zu fördern und zu würdigen.

  • Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, es wird auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
  • Zuwendungen sind dazu bestimmt:
    • besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern
    • Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
    • individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen
    • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen
    • ehrenamtlich Tätigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten
    • die Entwicklung und die Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekte zu fördern
    • das ehrenamtliche Engagement älterer Arbeitsloser zu honorieren
    • sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern
  • Antragstellung ist bis 30. Juni eines Jahres an das Landratsamt Wartburgkreis möglich

Antragsfomular

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ein selbstorganisiertes Ehrenamt in Thüringen ist unter der Voraussetzung einer Registrierung von: Name, Vorname; Anschrift und Einsatzort der ehrenamtlich Engagierten durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Thüringer Ehrenamtsstiftung abgesichert. Melden Sie sich dazu bei dem externen Ansprechpartner der SV SparkassenVersicherung - Herrn Klett unter der Telefonnummer 0151/12 56 90 18.

Wer im Rahmen einer Initiative tätig ist, sollte die Aktivitäten schriftlich festhalten. Der Name und das Wirken/Ziel der Initiative, Teilnehmer, eventuell Protokolle der Einsätze können hier für die Nachweispflicht im Schadensfall dienen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrten im eigenen/privaten KFZ.

Förderprogramm „Aktiv vor Ort“

Durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung werden Mittel in Höhe von 700.000 Euro über das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ bereitgestellt. Gefördert werden können beispielsweise Kosten für Weiterbildungen, die Digitalisierung des Vereinsalltags oder aber auch laufende Kosten des Vereins, Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Ehrenamtliche. Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote, insbesondere aus den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, können ab sofort bis zu 5.000 Euro zur Unterstützung ihrer Organisation beantragen.

Hinweis: Für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ können im Jahr 2024 leider noch keine Anträge gestellt werden!

Förderprogramm "Aktiv vor Ort"

Download Ehrenamtsförderung

Wir informieren Sie gerne unter

Telefon: 03695 615105
Fax: 03695 615199
E-Mail: E-Mail an Ehrenamt senden

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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