Wartburgkreis sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Gotha

Der Wartburgkreis ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Gotha zu bewerben.

Gesucht werden drei Personen für die Kammern, die über Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes entscheiden. Für diese Bereiche werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf Grundlage von Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte berufen. Dem Wartburgkreis wurde daher das Recht eingeräumt, geeignete Personen für eine Berufung an das Sozialgericht Gotha vorzuschlagen. 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit. Sie bringen ihre persönliche Lebens- und Berufserfahrung in die gerichtlichen Entscheidungen ein und übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe für die Allgemeinheit.

Voraussetzung für die Tätigkeit ist unter anderem, dass die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen zudem im Bezirk des Sozialgerichts wohnen, beschäftigt sein oder ihren Betriebssitz haben. Beschäftigte des Landratsamtes Wartburgkreis können aufgrund möglicher Interessenkollisionen nicht vorgeschlagen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 15. September 2026 an die Stabsstelle Recht des Landratsamtes Wartburgkreis zu wenden. Die Stabsstelle ist per E-Mail unter recht@wartburgkreis.de(Zeigt auf eine Email Adresse) oder telefonisch unter 03695 615701(Zeigt auf eine Telefonnummer) erreichbar.

Für die Bewerbung ist ein Personalbogen auszufüllen. Dieser wird von der Stabsstelle Recht zur Verfügung gestellt.