Amt zur Schwerbehindertenfeststellung
Das Amt zur Schwerbehindertenfeststellung im Landratsamt Wartburgkreis ist für die Bearbeitung der Anträge nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (SGB IX) auf Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung (GdB) lt. § 152 SGB IX und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises lt. § 152 Abs. 5 SGB IX zuständig.
Die Zuständigkeit gilt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wartburgkreis haben.