Weiße Flächen
Bearbeitung so genannter "Weißer Flächen"
In der Zuständigkeit des Amtes für Liegenschaften und Schulverwaltung werden die Pachtzinszahlungen für die noch von den Agrargenossenschaften bewirtschafteten so genannten "Weißen Flächen" vereinnahmt und nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse ausgezahlt. Dabei handelt es sich um Grundstücke, für die der Eigentümer oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist.