• Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Haushaltsjahr 2024

    Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt der Wartburgkreis die folgende, vom Kreistag am 19. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung.

     

    § 1
    Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben

     

    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

    Er schließt im Verwaltungshaushalt

    in den Einnahmen und
    Ausgaben mit                251.046.300 €


    und im Vermögenshaushalt

    in den Einnahmen und
    Ausgaben mit                39.328.200 €

    ab.

     

    § 2
    Kreditermächtigung

     

    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
     

    § 3
    Verpflichtungsermächtigungen

     

    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.427.200 € festgesetzt.
     

    § 4
    Kreis- und Schulumlage

     

    Der Umlagesatz der Kreisumlage wird bei einem Umlagesoll von 65.914.300 € auf 33,782 % festgesetzt. Das entspricht bei 159.355 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Kreisumlage von 413,63 € pro Kreiseinwohner.

    Der Umlagesatz der Schulumlage wird bei einem Umlagesoll von 3.778.400 € auf 2,635 % festgesetzt. Das entspricht bei 116.947 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Schulumlage von 32,31 € pro Kreiseinwohner.

    Die Kreisumlage und Schulumlage sind jeweils mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge (bei der Kreisumlage und / oder Schulumlage) können von den säumigen Gemeinden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gefordert werden.

     

    § 5
    Höchstbetrag der Kassenkredite

    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

     

    § 6
    Stellenplan

    Es gilt der vom Kreistag am 19. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.

    Der Landrat ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

    § 7
    In-Kraft-Treten

     

    Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

     

    Bad Salzungen, 05.02.2024

    LANDRAT DES WARTBURGKREISES

     

    Krebs                                                                           (Siegel)

     

     

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG  2024

     

    Die vorstehende Haushaltssatzung 2024 wird öffentlich bekannt gemacht.

     

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 18. und 29. Januar 2024, Az.: 5090-240-1512/121 den Eingang der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen des Landkreises Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt.

    Es hat folgenden Wortlaut:

    „Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

    […]


    Bei der Überprüfung der Haushaltssatzung ergaben sich keine Feststellungen,
    die eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung
    begründen würden.
    […]

    Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3
    Satz 3 ThürKO wird ausdrücklich zugelassen.
    […]

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    gez. Axel Scheid
    Referatsleiter“

     

    Auslegungshinweis

    Die Haushaltssatzung 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

     

    13. Februar 2024 bis einschließlich 26. Februar 2024
    (außer Samstag, Sonntag und Feiertag)

    im Landratsamt Wartburgkreis,
    Erzberger Allee 14, Zimmer 231,
    36433 Bad Salzungen

     

    Montag                 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag               von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag          von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                     13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag                  von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    öffentlich aus.

     

    Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 unter oben genannter Anschrift möglich.

    Die Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Jahr 2024 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/landkreis-politik/haushalt zu finden.

     

     

    Bad Salzungen, den 05.02.2024

    LANDRAT DES WARTBURGKREISES

     

    Krebs

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