Öffentliche Bekanntmachungen Thüringer Ministerien und Dritter

  • Kartierungsarbeiten in Thüringen zur Arterfassung in 2024 im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes und eine der wesentlichen Aufgaben am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), der oberen Naturschutz- und Naturschutzfachbehörde in Thüringen. Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist.

    Zu den Aufgaben des TLUBN im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gehören die fachliche Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörden sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft, insbesondere die Erfassung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz). Zur Erfüllung dieser Aufgaben vergibt das TLUBN Aufträge, in deren Rahmen Erfassungen im Gelände stattfinden und auch frei zugängliche (Privat-) Grundstücke in der freien Landschaft betreten werden können. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

    „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“

    Die Auftragnehmer des TLUBN können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

    Folgende Kartierungsarbeiten, die in 2024 vorgesehen sind und im Auftrag des TLUBN erfolgen, möchten wir Ihnen hiermit bekannt machen:

    • Monitoring von Holzkäfern in ungenutzten Wäldern (ganzjährig; thüringenweit)
    • Monitoring von hochgefährdeten Insekten (April–September; thüringenweit)
    • Erfassung von Laufkäfern und Spinnen auf Feuchtwiesen (April–Oktober; thüringenweit)
    • Fortführung der Fließgewässerkartierung Libellen (Monitoring) an der Saale und Unstrut (Juni–Juli)
    • Fortsetzung der Erfassung von Libellen an Mooren im Thüringer Wald als Effizienzkontrolle im Jahr 2024 (Juni–August; Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
    • Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (ganzjährig; thüringenweit)
    • Präsenz-Absenz-Erfassung zzgl. Lebensraumbewertung der Arten Kreuzkröte Epidalea calamita und Wechselkröte Bufotes viridis in Thüringen (April – Juni; thüringenweit)
    • Feldhamsterbau-Kartierungen sowie Validierung von Feldhamster-Hinweisen (ganzjährig; Feldhamster-Verbreitungsgebiet)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 1 "Südharz" (ganzjährig; Nordhausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 3 "Ellersystem - Weilröder Wald - Sülzensee " (ganzjährig; Eichsfeld, Nordhausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 9 "Hainleite - Westliche Schmücke" (ganzjährig; Kyffhäuserkreis, Sömmerda)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 17 "Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg" (ganzjährig; Weimarer Land, Erfurt, Sömmerda, Weimar)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 18 "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg" (ganzjährig; Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 21 "Gleichberge" (ganzjährig; Hildburghausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 31 "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" (ganzjährig; Weimarer Land)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 32 "Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald" (ganzjährig; Weimarer Land, Weimar)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 38 "Hänge an der Bleilochtalsperre" (ganzjährig; Saale-Orla-Kreis)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 43 "Zeitzer Forst" (ganzjährig; Gera, Saale-Holzland-Kreis)
    • Monitoring häufiger Brutvogelarten (März­–Juni; thüringenweit)
    • Monitoring seltener Brutvogelarten (März–Juli; thüringenweit)
    • Monitoring rastender Wasservögel (ganzjährig, thüringenweit)
    • Erfassung der Kormoranbestände (ganzjährig, thüringenweit)
    • Landesweite Erfassung der Nilgans (ganzjährig, thüringenweit)
    • Fortführung der Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechten und Algen (ganzjährig; thüringenweit)
    • Fortführung der Erfassung von Pilzen in den Hochmooren des Thüringer Waldes (April–November; Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
    • Erfassungen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen des TLUBN (thüringenweit), Veranstaltungskalender unter tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen einsehbar.

    Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/artenschutz.

     

    Kontakt:          Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
                          Referat 31
                          Göschwitzer Straße 41
                          07745 Jena

                          Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
                          E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

  • Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

    In der

    Gemeinde:        Bad Salzungen
    Gemarkung:      Unterrohn
    Flurstücke:       177, 178/2, 178/3, 178/4, 178/5, 193, 194/2, 194/4, 608, 632
    Gemarkung:      Bad Salzungen
    Flurstück:         1990/2

    wurde eine

    •  ŸGrenzfeststellung
    •  ŸGrenzwiederherstellung

    nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

    vom

    13.03.2024

    bis

    15.04.2024

    nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der

    Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach

    eingesehen werden.

    Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei

    Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach

    Widerspruch eingelegt werden.

    Eisenach, 15.02.2024

    gez. ÖbVI Holger Schmidt

  • Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (2023-2024)

    Die vier gebietsfremden Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) und Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) verdrängen durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz und als Überträger der Krebspest gebietsheimische Krebsarten wie Stein- und Edelkrebs. Auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden sie daher als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Des Weiteren werden die Arten Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus) und Viril-Flusskrebs (Orconectes virilis) auf der Unionsliste geführt, die bisher noch keine Vorkommen in Deutschland haben.

    Als Naturschutzfachbehörde hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Aufgabe, die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft bereitzustellen, insbesondere die Arten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz).

    Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023-2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen.

    Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

    „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der

    Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“

    Der Auftragnehmer des TLUBN kann seine Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

    Weitere Informationen zum Thema invasive gebietsfremde Arten finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten.

    Ansprechpartnerin: TLUBN, Ref. 31, Tina Buchmann (tina.buchmann@tlubn.thueringen.de)

  • Duldungspflicht von Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

    (ENL - Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz -TMUEN). ENL-Projekt; „Wiederherstellung und Aufwertung von Natura 2000-relevenaten Feuchtflächenkomplexen“ in den Gemarkungen Bermbach, Mieswarz und Oberalba.

    Betroffene Flächen:


    „Bermbach“ Gemarkung Bermbach, Flur 10, Flurstücke 1184, 1185, 1186, 1187 und 1188; „Mieswarz“ Gemarkung Mieswarz, Flur 1, Flurstück 21;
    „Bornwiesen“ Gemarkung Oberalba, Flur 7, Flurstück 581

    Natura 2000 ist die europäische Naturschutzrichtlinie. Darin gibt es unter anderem Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete. Diese werden durch Art. 6 der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie einem strengen Schutzregime unterstellt und unterliegen nach EU-Recht einem Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 FFH-RL). Zur Verbesserung und zum Erhalt naturschutzrelevanter Lebensraumtypen liegen standortspezifische Bewirtschaftungs- und Entwicklungspläne vor (siehe u.a. natura2000.thueringen.de). Die Feuchtflächenkomplexe „Bermbach“, „Mieswarz“ und „Bornwiesen“ (bei Oberalba) liegen innerhalb der Natura 2000-Schutzgebiete „Öchsenberg – Dietrichsberg – Sattelberg (FFH TH-Nr. 79)“ (Mieswarz), „Kuppige Rhön südwestlich Dermbach (FFH TH-Nr. 86)“ (Bornwiesen) und dem Naturschutzgebiet „NSG Arzberg“ (FFH TH-Nr. 81)“ (Bermbach).

    Die Maßnahmen im ENL-Feuchtflächenprojekt dienen vor allem den Erhalt des nach FFH-RL Anhang I geschützten prioritären Lebensraumtypen (LRT) 6410 „Pfeifengraswiesen“, 6430 „Feuchte Hochstaudenfluren“ sowie 7230 „Kalkreiche Niedermoore“.

    Da der Projektträger grundsätzlich nicht arbeitet, ohne Eigentümer in Kenntnis zu setzen, erfolgten auch hier umfassende Recherchen. Aber die Eigentümer der o.g. Flurstücke konnten nicht ermittelt werden und sind unbekannt. Um die notwendigen Maßnahmen zur Flächenpflege dennoch durchzuführen, kann in diesem Falle von § 65 BNatSchG i.V. mit § 47 ThürNatG Gebrauch gemacht werden, sofern die Nutzung der Grundfläche nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. An dieser Stelle, soll durch gezielte Gehölzentnahme und flächenangepasste Mahd der Charakter der Feuchtflächen-LRT wiederhergestellt werden um seltene Arten wie die schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) oder den Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) zu schützen.

    Da die entsprechenden Eigentümer nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Benachrichtigung über Landschaftspflegemaßnahmen mittels der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung (§47 Abschnitt (4) ThürNatG).

    Sollten Sie Eigentümer/ in eines der Grundstücke sein, können Sie sich gerne mit dem Projektträger in Verbindung setzen:

    Landschaftspflegeverband „Thüringer Rhön“ e.V.
    Pförtchen 15
    36452 Kaltennordheim

    Ansprechpartner sind Svea Jahnk und Gesa Last jeweils erreichbar unter 036946/ 20656

     

  • Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1, 2.2, 2.3 und 5.2

    Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie

     

    Bezug:
    a) Bekanntmachung vom 14. Februar 2022 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2022)
    b) Bekanntmachung vom 2. Januar 2023 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2023)

     

    Mit o.g. Bezugsbekanntmachungen wurde im Jahr 2022 ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) eingeleitet (vgl. Bezug a) und im Jahr 2023 über die Einsichtnahme- und Beteiligungsmöglichkeiten zu einem ersten Planentwurf informiert (vgl. Bezug b).

    Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen wurde dieser auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet.

    Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich mit dem vorliegenden zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen sieben, nachfolgend dargestellte wesentliche Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf (Reihenfolge entsprechend der LEP-Gliederung):

    Raumstrukturen

    1. Orientierung der Raumstrukturen an den Mittelzentren und Mittelbereichen. Die Raumstrukturtypen werden damit übersichtlicher und klarer strukturiert ausgewiesen. Die Weiterentwicklung bzw. Vergleichbarkeit mit dem LEP 2025 ist stärker gegeben.

    2. Konsequente Aufgabentrennung zwischen rahmengebender Landesplanung und konkret planender Regionalplanung. Die Abgrenzung der Raumstrukturtypen erfolgt weiterhin im LEP. Konkrete Regelungen für die unterschiedlichen Raumstrukturtypen sind nunmehr vollständig Aufgabe der Regionalplanung.

    Zentrale Orte

    3. Nordhausen wird zusätzlich als Oberzentrum ausgewiesen. Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen ein Oberzentrum.

    4. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen wird um die Städte Meiningen und Schmalkalden ergänzt. Die Partner nehmen die Funktionen in unterschiedlicher Kooperationstiefe innerhalb eines Kooperationsraums wahr.

    Erneuerbare Energien

    5. Ausbaubedarf der Stromverteilnetze wird besonders hervorgehoben und als Grundsatz neu aufgenommen. In den nächsten Jahren dürfte ein erheblicher Ausbaubedarf bestehen, der raumverträglich erfolgen soll und mit dem Ausbau der Energieanlagen, insbesondere der Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen koordiniert werden muss.

    6. Regionale Teilflächenziele für Vorranggebiete Windenergie werden im Lichte der Stellungnahmen sowie an der aktuellen Vorgehensweise des Bundes angelehnt überarbeitet. Die Methodik wird als Anlage Teil des zweiten LEP-Entwurfs.

    7. Einführung der Option einer zwischen Regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich abgestimmten Abweichung von den regionalen Teilflächenzielen im LEP bei Einhaltung des 2,2-%-Flächenbeitragswerts für Thüringen. Diese neu eingeführte Option ermöglicht es nunmehr den Regionalen Planungsgemeinschaften selbst, eine Verteilung der Vorranggebiete Windenergie in eigener Verantwortung vorzunehmen. In der Summe muss jedoch der Flächenbeitragswert von 2,2 % erreicht werden.

    Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung den zweiten Entwurf zur o. g. Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberste Landesplanungsbehörde mit der Durchführung der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der Öffentlichkeit beauftragt.

    Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) ist der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als der für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständigen Stelle bereitzustellen sowie bei diesem öffentlich auszulegen.

    Der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen umfasst:

    • Textteil und Begründung, einschließlich Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung
    • Karte 1 Raumstruktur,
    • Karte 2 Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche sowie
    • Anlage zur Begründung „Herleitung der regionalen Flächenziele zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz in Thüringen“

    Zusätzlich werden folgende zweckdienliche Unterlagen ausgelegt:

    • Eckpunkte des Leitbildes und der Leitlinien für die Gemeindeneugliederung in Thüringen
    • Regionales Entwicklungskonzept „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“
    • Metastudie: Potenziale Vorranggebiete Windenergie
    • Herleitung der Dichtezentren für kollisionsgefährdete Vogelarten in Thüringen, Stand 8/2023 (Text und Karte; GIS-Daten zur Karte der Dichtezentren)
    • luftfahrtrechtliche Bauschutzbereiche in Thüringen, Stand 7/2023 (Kartendarstellung und GIS-Daten)
    • Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025, in Kraft getreten am 5. Juli 2014
    • erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 22. November 2022

    Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als die für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständige Stelle macht im Rahmen der zweiten Auslegung von der Möglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 ThürLPlG zur Verkürzung der Auslegungszeit in angemessener Weise Gebrauch. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die o. g. Unterlagen stehen in der Zeit

    vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024

    auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde unter nachfolgender Adresse zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit: https://fortschreibung-lep.thueringen.de

    Die o. g. Unterlagen liegen zudem im

    • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dienstgebäude II, Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt, 1. OG, Raum C 201 aus
       

    Montag:           09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

    Dienstag:        09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

    Mittwoch:        09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr,
    Donnerstag:    09:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
    Freitag:           09:00 – 12:00 Uhr

     

    Als zusätzliches Informationsangebot liegen die o. g. Unterlagen zur Einsichtnahme während der angegebenen Zeiten an nachfolgend genannten Stellen aus:

    • Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 2,
      Zimmer 2611
       

    Montag:          08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

    Dienstag:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

    Mittwoch:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

    Donnerstag:    08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

          Freitag:           08.30 – 12.00 Uhr

     

    • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Ostthüringen,
      Puschkinplatz 7, 07545 Gera, Etage 2, Zimmer 215
       

    Montag:          07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

    Dienstag:        07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

    Mittwoch:        07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

    Donnerstag:    07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

          Freitag:           07.00 – 12.00 Uhr

     

    • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Nordthüringen,
      Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen, Etage 1, Zimmer 1.32
       

    Montag:          08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

    Dienstag:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

    Mittwoch:        08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

    Donnerstag:    08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

          Freitag:           08.30 – 12.00 Uhr

     

    • Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Südwestthüringen,
      Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Zimmer 1.39/1.40
       

    Montag:          08.00 – 13.00 Uhr 

    Dienstag:        08.00 – 13.00 Uhr 

    Mittwoch:        08.00 – 13.00 Uhr 

    Donnerstag:    08.00 – 13.00 Uhr

          Freitag:           08.00 – 13.00 Uhr

     

    In begründeten Fällen können die o.g. Unterlagen als Papierexemplar beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angefordert werden.

    Ihre Stellungnahme an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft übermitteln Sie bitte bis zum

     

    15. März 2024

    • vorzugsweise über die eingerichtete Beteiligungsplattform unter der Internetadresse

     

    https://fortschreibung-lep.thueringen.de

     

    Alternativ können Sie ihre Stellungnahme mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch

     

    • oder an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt

     

    senden. Eine Eingangsbestätigung oder Beantwortung der Stellungnahme erfolgt nicht.

     

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG bei der Beschlussfassung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen unberücksichtigt bleiben.

     

    Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz Grundverordnung finden Sie im Internet unter: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/ueber-uns/datenschutz

    Auf Wunsch wird Ihnen eine Papierfassung der Informationen zum Umgang mit Ihren Daten übersandt.

     

    Erfurt, den 16. Januar 2024

     

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Im Auftrag

     

     

    Thomas Walter

    in Vertretung des Abteilungsleiters

     

     

    Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Erfurt, 16.01.2024

    Az.: 1080-51-8103/46-6-128807/2023

  • Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Ulster“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2024 im Wartburgkreis

    Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer

    1. Ordnung „Ulster“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

    Geschaut werden die Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen. Bei Bedarf besteht eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG, soweit dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

    Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.

    Die Gewässerschauen sind öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. Dies ist auch im Vorhinein an die unter diesem Schreiben befindlichen Kontaktdaten möglich.

    Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

     

    Termine für die Gewässerschau im März 2024 des Gewässers 1. Ordnung „Ulster“ im Wartburgkreis

    (Änderungen vorbehalten)

     

    Datum

    Uhrzeit

    Gewässerabschnitt*

    12.03.2024

    8:30 – 15:00

    Landesgrenze bei Motzlar bis Geisa

    14.03..2024

    8:30 – 15:00

    Geisa bis Buttlar

    19.03.2024

    8:30 – 15:00

    Buttlar bis Pferdsdorf

    21.03.2024

    8:30 – 15:00

    Pferdsdorf bis Landesgrenze bei Unterbreizbach

    *Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

     

    An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

    Postalisch:

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    Referat 44
    Göschwitzer Straße 41
    07745 Jena

    Telefonisch:

    Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 – 57 3917 265


    Per Mail:

    E-Mail: gu(at)tlubn.thueringen.de

  • Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Öffentliche Bekanntmachungen Wartburgkreis

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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