Öffentliche Bekanntmachungen Wartburgkreis

Öffentliche Bekanntmachungen Thüringer Ministerien und Dritter

  • Kartierungsarbeiten in Thüringen zur Arterfassung in 2024 im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes und eine der wesentlichen Aufgaben am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), der oberen Naturschutz- und Naturschutzfachbehörde in Thüringen. Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist.

    Zu den Aufgaben des TLUBN im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gehören die fachliche Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörden sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft, insbesondere die Erfassung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz). Zur Erfüllung dieser Aufgaben vergibt das TLUBN Aufträge, in deren Rahmen Erfassungen im Gelände stattfinden und auch frei zugängliche (Privat-) Grundstücke in der freien Landschaft betreten werden können. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

    „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“

    Die Auftragnehmer des TLUBN können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

    Folgende Kartierungsarbeiten, die in 2024 vorgesehen sind und im Auftrag des TLUBN erfolgen, möchten wir Ihnen hiermit bekannt machen:

    • Monitoring von Holzkäfern in ungenutzten Wäldern (ganzjährig; thüringenweit)
    • Monitoring von hochgefährdeten Insekten (April–September; thüringenweit)
    • Erfassung von Laufkäfern und Spinnen auf Feuchtwiesen (April–Oktober; thüringenweit)
    • Fortführung der Fließgewässerkartierung Libellen (Monitoring) an der Saale und Unstrut (Juni–Juli)
    • Fortsetzung der Erfassung von Libellen an Mooren im Thüringer Wald als Effizienzkontrolle im Jahr 2024 (Juni–August; Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
    • Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (ganzjährig; thüringenweit)
    • Präsenz-Absenz-Erfassung zzgl. Lebensraumbewertung der Arten Kreuzkröte Epidalea calamita und Wechselkröte Bufotes viridis in Thüringen (April – Juni; thüringenweit)
    • Feldhamsterbau-Kartierungen sowie Validierung von Feldhamster-Hinweisen (ganzjährig; Feldhamster-Verbreitungsgebiet)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 1 "Südharz" (ganzjährig; Nordhausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 3 "Ellersystem - Weilröder Wald - Sülzensee " (ganzjährig; Eichsfeld, Nordhausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 9 "Hainleite - Westliche Schmücke" (ganzjährig; Kyffhäuserkreis, Sömmerda)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 17 "Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg" (ganzjährig; Weimarer Land, Erfurt, Sömmerda, Weimar)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 18 "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg" (ganzjährig; Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 21 "Gleichberge" (ganzjährig; Hildburghausen)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 31 "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" (ganzjährig; Weimarer Land)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 32 "Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald" (ganzjährig; Weimarer Land, Weimar)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 38 "Hänge an der Bleilochtalsperre" (ganzjährig; Saale-Orla-Kreis)
    • Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 43 "Zeitzer Forst" (ganzjährig; Gera, Saale-Holzland-Kreis)
    • Monitoring häufiger Brutvogelarten (März­–Juni; thüringenweit)
    • Monitoring seltener Brutvogelarten (März–Juli; thüringenweit)
    • Monitoring rastender Wasservögel (ganzjährig, thüringenweit)
    • Erfassung der Kormoranbestände (ganzjährig, thüringenweit)
    • Landesweite Erfassung der Nilgans (ganzjährig, thüringenweit)
    • Fortführung der Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechten und Algen (ganzjährig; thüringenweit)
    • Fortführung der Erfassung von Pilzen in den Hochmooren des Thüringer Waldes (April–November; Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis)
    • Erfassungen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen des TLUBN (thüringenweit), Veranstaltungskalender unter tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen einsehbar.

    Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/artenschutz.

     

    Kontakt:          Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
                          Referat 31
                          Göschwitzer Straße 41
                          07745 Jena

                          Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
                          E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

  • Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (2023-2024)

    Die vier gebietsfremden Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus), Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) und Marmorkrebs (Procambarus fallax f. virginalis) verdrängen durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz und als Überträger der Krebspest gebietsheimische Krebsarten wie Stein- und Edelkrebs. Auf der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 werden sie daher als invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Des Weiteren werden die Arten Amerikanischer Rostkrebs (Faxonius rusticus) und Viril-Flusskrebs (Orconectes virilis) auf der Unionsliste geführt, die bisher noch keine Vorkommen in Deutschland haben.

    Als Naturschutzfachbehörde hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) die Aufgabe, die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft bereitzustellen, insbesondere die Arten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz).

    Im Rahmen eines durch das TLUBN erteilten Auftrages sollen Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten im Freistaat Thüringen im Zeitraum 2023-2024 erfasst werden (Beginn September 2023). Zur Erfüllung dieses Auftrages werden an Thüringer Gewässern Geländeerfassungen durchgeführt. Begehungen der Uferpartien an Stand- und Fließgewässern finden dabei überwiegend bei Dunkelheit statt, da so die Sichtung der dämmerungs- und nachtaktiven Tiere wahrscheinlicher ist. Ein Fangen von Tieren ist nicht vorgesehen.

    Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

    „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der

    Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“

    Der Auftragnehmer des TLUBN kann seine Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

    Weitere Informationen zum Thema invasive gebietsfremde Arten finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter tlubn.thueringen.de/naturschutz/invas-arten.

    Ansprechpartnerin: TLUBN, Ref. 31, Tina Buchmann (tina.buchmann@tlubn.thueringen.de)

  • Duldungspflicht von Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen der Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

    (ENL - Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz -TMUEN). ENL-Projekt; „Wiederherstellung und Aufwertung von Natura 2000-relevenaten Feuchtflächenkomplexen“ in den Gemarkungen Bermbach, Mieswarz und Oberalba.

    Betroffene Flächen:


    „Bermbach“ Gemarkung Bermbach, Flur 10, Flurstücke 1184, 1185, 1186, 1187 und 1188; „Mieswarz“ Gemarkung Mieswarz, Flur 1, Flurstück 21;
    „Bornwiesen“ Gemarkung Oberalba, Flur 7, Flurstück 581

    Natura 2000 ist die europäische Naturschutzrichtlinie. Darin gibt es unter anderem Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete. Diese werden durch Art. 6 der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie einem strengen Schutzregime unterstellt und unterliegen nach EU-Recht einem Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 FFH-RL). Zur Verbesserung und zum Erhalt naturschutzrelevanter Lebensraumtypen liegen standortspezifische Bewirtschaftungs- und Entwicklungspläne vor (siehe u.a. natura2000.thueringen.de). Die Feuchtflächenkomplexe „Bermbach“, „Mieswarz“ und „Bornwiesen“ (bei Oberalba) liegen innerhalb der Natura 2000-Schutzgebiete „Öchsenberg – Dietrichsberg – Sattelberg (FFH TH-Nr. 79)“ (Mieswarz), „Kuppige Rhön südwestlich Dermbach (FFH TH-Nr. 86)“ (Bornwiesen) und dem Naturschutzgebiet „NSG Arzberg“ (FFH TH-Nr. 81)“ (Bermbach).

    Die Maßnahmen im ENL-Feuchtflächenprojekt dienen vor allem den Erhalt des nach FFH-RL Anhang I geschützten prioritären Lebensraumtypen (LRT) 6410 „Pfeifengraswiesen“, 6430 „Feuchte Hochstaudenfluren“ sowie 7230 „Kalkreiche Niedermoore“.

    Da der Projektträger grundsätzlich nicht arbeitet, ohne Eigentümer in Kenntnis zu setzen, erfolgten auch hier umfassende Recherchen. Aber die Eigentümer der o.g. Flurstücke konnten nicht ermittelt werden und sind unbekannt. Um die notwendigen Maßnahmen zur Flächenpflege dennoch durchzuführen, kann in diesem Falle von § 65 BNatSchG i.V. mit § 47 ThürNatG Gebrauch gemacht werden, sofern die Nutzung der Grundfläche nicht maßgeblich beeinträchtigt wird. An dieser Stelle, soll durch gezielte Gehölzentnahme und flächenangepasste Mahd der Charakter der Feuchtflächen-LRT wiederhergestellt werden um seltene Arten wie die schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) oder den Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) zu schützen.

    Da die entsprechenden Eigentümer nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Benachrichtigung über Landschaftspflegemaßnahmen mittels der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung (§47 Abschnitt (4) ThürNatG).

    Sollten Sie Eigentümer/ in eines der Grundstücke sein, können Sie sich gerne mit dem Projektträger in Verbindung setzen:

    Landschaftspflegeverband „Thüringer Rhön“ e.V.
    Pförtchen 15
    36452 Kaltennordheim

    Ansprechpartner sind Svea Jahnk und Gesa Last jeweils erreichbar unter 036946/ 20656

     

  • Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Ulster“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2024 im Wartburgkreis

    Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer

    1. Ordnung „Ulster“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

    Geschaut werden die Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen. Bei Bedarf besteht eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG, soweit dies aus wasserwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

    Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.

    Die Gewässerschauen sind öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. Dies ist auch im Vorhinein an die unter diesem Schreiben befindlichen Kontaktdaten möglich.

    Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

     

    Termine für die Gewässerschau im März 2024 des Gewässers 1. Ordnung „Ulster“ im Wartburgkreis

    (Änderungen vorbehalten)

     

    Datum

    Uhrzeit

    Gewässerabschnitt*

    12.03.2024

    8:30 – 15:00

    Landesgrenze bei Motzlar bis Geisa

    14.03..2024

    8:30 – 15:00

    Geisa bis Buttlar

    19.03.2024

    8:30 – 15:00

    Buttlar bis Pferdsdorf

    21.03.2024

    8:30 – 15:00

    Pferdsdorf bis Landesgrenze bei Unterbreizbach

    *Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

     

    An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

    Postalisch:

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    Referat 44
    Göschwitzer Straße 41
    07745 Jena

    Telefonisch:

    Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361 – 57 3917 265


    Per Mail:

    E-Mail: gu(at)tlubn.thueringen.de

  • Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse über die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung

Maßnahmen gefördert durch EFRE

Maßnahmen gefördert durch den ÖGD-Pakt

Maßnahmen gefördert durch NextGenerationEU

Lokale Partnerschaft für Demokratie

Thüringer Transparenzportal

Das Thüringer Transparenzportal ermöglicht die Recherche aus einer Auswahl amtlicher Informationen. Dieses Angebot ist ein kostenloser Service der Thüringer Behörden und anderer öffentlicher Stellen.

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