Jugendleiter-Card


Die Volkshochschule Wartburgkreis bietet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt - Sachgebiet Jugendarbeit - des Landratsamtes Wartburgkreis eine Jugendleiterschulung an.

Die Jugendleiter-Card ist für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit bestimmt. Die Jugendleiter-Card dient dem/der Jugendleiter/in insbesondere
  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer/innen in der Jugendarbeit;
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z. B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit, Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate);
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft des/der Jugendleiters/-in oder ausdrücklich an das Vorhandensein einer amtlichen Jugendleiter-Card anknüpfen.


Landesweit betrifft dies die bei Inanspruchnahme der Thüringer Jugendherbergen, des Landesfilmdienstes, der Jugendbildungsstätten und der überregionalen Jugendzeltplätze vereinbarten Vergünstigungen.

Die Jugendleiter-Card wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der/die Jugendleiter/-in in dieser Eigenschaft für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist.

Weiterhin ist ein abgeschlossener Kurs in Erster Hilfe oder zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis darf zu Beginn der Schulung nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte kein aktueller Nachweis vorliegen, ist zu Beginn der Schulung die verbindliche Anmeldung zu einem solchen Kurs nachzuweisen.

Der/Die Jugendleiter/-in soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Jugendleiter-Card auch für Jugendleiter/-innen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, so sie außerhalb ihres hauptamtlichen Tätigkeitsfeldes tätig werden.

Der Ausbildungsplan umfasst vierzig Zeitstunden zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Pädagogische und psychologische Grundlagen in der Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sowie in Gruppen
  • Rechtlich relevante Grundlagen in der Jugendarbeit und Gefahrentatbestände des Kinder- und Jugendalters
  • Grundlagen der Organisation, Finanzierung und Verwaltung von Jugendarbeit.



Die Schulung findet voraussichtlich am 24. und 25. September, 1. und 2., 29. und 30. Oktober sowie 5. und 6. November 2010 in der Zeit von ca. 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr am Freitag und ca. 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr am Samstag im Landratsamt Wartburgkreis, Beratungsraum 2, statt.

Der detaillierte Ausbildungsplan wird Interessenten/-innen nach erfolgter Anmeldung zugeschickt bzw. kann hier heruntergeladen werden.

Für die Teilnahme an der Jugendleiterschulung ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von insgesamt 22,00 € pro Teilnehmer/in zu entrichten.

Für die Teilnahme an der Schulung sowie die Erhebung der Teilnahmegebühr gelten die Bestimmungen der Satzung, der Gebührensatzung sowie der Benutzungsordnung der Volkshochschule Wartburgkreis.

Zusätzlich sind für die Ausstellung der Jugendleiter-Card Kosten in Höhe von 2,90 € pro Card zu entrichten. Es ist vorab zu vereinbaren, ob die Kosten durch den/die Jugend-leiter/in selbst oder durch den Jugendhilfeträger bei dem er/sie tätig ist übernommen werden.

Für die Teilnahme an der Schulung können maximal 25 Interessenten/-innen berücksichtigt werden.

Interessenten/-innen melden sich bitte bis spätestens zum 15. September 2010 verbindlich bei der

Volkshochschule Wartburgkreis
Karl-Liebknecht-Straße 23
36433 Bad Salzungen
Telefon: 03695 55370
Telefax: 03695 553720
Internet: www.vhs-wartburgkreis.de

anmelden.

Das Anmeldeformular sowie die Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Ausstellung der Jugendleiter-Card stehen Ihnen als Downloads zur Verfügung. Sie können ebenso auf der Internetseite der Volkshochschule Wartburgkreis heruntergeladen werden.


Achtung:

Die Richtlinie für die Ausstellung der Jugendleiter-Card in Thüringen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 neu gefasst.

Des Weiteren gibt es Neuerungen im Antragsverfahren. Die Beantragung der Card in Papierform wird in Thüringen zum 31. März 2010 eingestellt. Ein Onlineantragsverfahen wurde eingeführt. Der Landesjugendring Thüringen e. V. nimmt in Thüringen die Aufgaben der Landeszentralstelle wahr.

Alle aktuellen Informationen zur Jugendleiter-Card in Thüringen sind unter www.juleica-thueringen.de einzusehen. Hier ist auch der Zugang zum Onlineantragsverfahren möglich.
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