Auszug aus der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises

Allgemeines:

  • Der Wartburgkreis fördert den Sport durch finanzielle Unterstützung, durch organisatorische Hilfestellungen und durch die Möglichkeit der Nutzung von kreiseigenen Sportstätten.
  • Für alle Alters- und Leistungsgruppen (Kinder- und Jugendsport, Familien-, Senioren- und Behindertensport sowie Freizeitsport) soll in Zusammenarbeit mit den Sport- und Turnvereinen, den Sportorganisationen und Verbänden sowie den Kommunen ein vielfältiges Angebot zur sportlichen Betätigung geschaffen werden.
  • Der Wartburgkreis ist bereit, alle gemeinnützigen Fachverbände, Vereine und sonstige Organisationen, die sich die Förderung und Pflege des Sportes zum Ziel gesetzt haben, angemessen zu unterstützen.

Bestimmungen:

Die Antragsformulare werden ausgereicht vom:

Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Schule und Kultur
Sachgebiet Kultur- und Sportförderung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Förderungsberechtigung:

Als förderungswürdig werden anerkannt:

1. gemeinnützige Sportvereine, Verbände oder sporttreibende gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz im Wartburgkreis haben und allen Bürgern offen sind, d. h.

  • sie sollten Mitglied des KSB Eisenach e. V. bzw. KSB Bad Salzungen e. V. sein,
  • dem LSB Thüringen angehören,
  • einen angemessenen Mitgliedsbeitrag erheben,
  • zur Zeit der Antragstellung mindestens ¼ Jahr bestehen,
  • mindestens 2 verantwortliche Personen benennen können.

2. Städte und Gemeinden des Wartburgkreises

Nicht gefördert werden Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler und Veranstaltungen, die dem bezahlten Sport dienen.

Voraussetzungen:

  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und nachgewiesen werden können.
  • Die Eigenleistungen des Antragstellers müssen in angemessenem Verhältnis zu dem beantragten Zuschuss stehen.
  • Weitere Zuschussquellen sind voll in Anspruch zu nehmen.
  • Der Antragsteller hat die Bewilligungsbedingungen anerkannt.

Gegenstand der Förderung:

I. Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten der Städte, Gemeinden und Vereine

  • Gefördert werden insbesondere der Aus-, Um- und Neubau sowie die Modernisierung und Sanierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume mit einem Fördervolumen durch den Wartburgkreis bis max. 25.000 €. Gefördert werden in der Regel bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Termin: 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr

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II. Forderung der Beschaffung von langlebigen Sportgeräten

  • Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die vorrangig außerhalb des Schulsportes genutzt werden und deren Lebensdauer bei normaler Abnutzung mindestens 5 Jahre beträgt.
  • Gefördert werden nur Geräte, deren Anschaffungspreis pro Gerät 410,00 € übersteigt. Gefördert werden in der Regel bis zu 33 % der förderfähigen Investitionen. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 1.500,- €.
  • Termin: 31. August des laufenden Jahres

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III. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern

  • Der Antragsteller kann für Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, die mindestens zwei Tage dauern, eine Beihilfe bis zu 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten der Lehrgangsteilnehmer erhalten. (Kosten sind laut Richtlinie nachzuweisen)
  • Für die Beschäftigung von Übungsleitern mit gültiger Lizenz kann ein Kreiszuschuss in Höhe von pauschal 200,- € je Übungsleiter beantragt werden.
  • Für die Beschäftigung von Übungsleitern ohne Lizenz kann ein Kreiszuschuss von pauschal 100,- € je Übungsleiter beantragt werden.
  • Vorrangig sollen solche Übungsleiter gefördert werden, die im Bereich des Kinder- und Jugendsportes tätig sind.
  • Gefördert werden je angefangene zwanzig Mitglieder bis 18 Jahre ein Übungsleiter.
  • Der Nachweis der Beschäftigung als Übungsleiter erfolgt einmal jährlich durch die zuständigen Kreissportbünde.
  • Termin: 31. August des laufenden Jahres

(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)

IV. Förderung von Sportveranstaltungen

  • Beihilfen können an Vereine für die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen gewährt werden, die den Zielen der Sportförderung nach § 1 des Thüringer Sportfördergesetzes dienen.
  • Gefördert werden Sportveranstaltungen des Breitensportes, im Besonderen Kinder- und Jugend- sowie Familien- und Seniorensportveranstaltungen, mit bis zu 33 % der anerkannten Gesamtkosten.
  • Sportveranstaltungen, die den Behindertensport in den Vordergrund stellen, können mit bis zu 90 % der anerkannten Gesamtkosten gefördert werden.
  • Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt 500,- €.
  • Termin: 31. August des laufenden Jahres

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V. Förderung des Kinder- und Jugendsportes

Förderungswürdig sind ausschließlich Wettkämpfe der Sportvereine, an denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre teilnehmen.

Besonders gefördert wird die Teilnahme von jugendlichen Sportlern an den Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften.

Beihilfen können an alle Sportvereine gewährt werden für:

  • Neuaufbau von Kinder- und Jugendmannschaften - pauschal 100,00 € für jede gemeldete Mannschaft, die erstmalig im Spiel- und Wettkampfjahr teilnimmt.
  • Fahrtkosten für Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bei Teilnahme an Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften - pauschal 100,00 € pro Wettkampf und Verein.
  • Fahrtkosten für Teilnahme von Kinder- und Jugendmannschaften/-sportgruppen an Wettkämpfen, Punkt- und Pokalspielen im Spiel- und Wettkampfjahr (pro Mannschaft/Sportgruppe ab zwei bis sechs Teilnehmern pauschal 120,00 € bzw. pro Mannschaft/Sportgruppe ab sieben Teilnehmern pauschal 200,00 € je Spiel- und Wettkampfjahr). für Kinder- und Jugendmannschaften.
  • Termin: erst nach Abschluss des Spiel- und Wettkampfjahres, jedoch bis spätestens zum 31. August des laufenden Jahres

(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)

Hinweise zur Arbeit mit den Formularen!