Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst:

 

  • fördert und schützt die Gesundheit der Menschen,
  • beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit,
  • wacht darüber, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen zu vermeiden oder zu beseitigen,
  • führt die hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten sowie von Trinkwasser und Badegewässer durch,
  • wirkt darauf hin, dass übertragbare Krankheiten verhütet und bekämpft werden,
  • gewährleistet die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Schutzimpfungen, die durch die zuständigen staatlichen Behörden festgelegt oder öffentlich empfohlen werden,
  • führt Impfberatungen durch,
  • führt schul- und schulzahnärztliche Untersuchungen durch,
  • erstattet unabhängige Gutachten.

 

Die Beratungs- und Betreuungsfunktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes bezieht sich auch auf Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen Behinderungen sowie psychischen Krankheiten und deren Angehörigen.

 

Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät die Bevölkerung und andere Behörden in allen medizinischen Fragen.



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