Öffentlicher Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst:
- fördert und schützt die Gesundheit der Menschen,
- beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse
einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit,
- wacht darüber, dass die Anforderungen der Hygiene
eingehalten werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen zu
vermeiden oder zu beseitigen,
- führt die hygienische Überwachung von
Gemeinschaftseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten sowie von
Trinkwasser und Badegewässer durch,
- wirkt darauf hin, dass übertragbare Krankheiten verhütet
und bekämpft werden,
- gewährleistet die Vorbereitung, Durchführung und
Dokumentation von Schutzimpfungen, die durch die zuständigen staatlichen Behörden
festgelegt oder öffentlich empfohlen werden,
- führt Impfberatungen durch,
- führt schul- und schulzahnärztliche Untersuchungen durch,
- erstattet unabhängige Gutachten.
Die Beratungs- und Betreuungsfunktion des öffentlichen Gesundheitsdienstes bezieht sich auch auf Menschen mit körperlichen,
geistigen, seelischen Behinderungen sowie psychischen Krankheiten und deren Angehörigen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät die Bevölkerung und andere Behörden in allen medizinischen Fragen.