Auszug aus der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises
Allgemeines:
- Der Wartburgkreis fördert den Sport durch finanzielle Unterstützung,
durch organisatorische Hilfestellungen und durch die Möglichkeit
der Nutzung von kreiseigenen Sportstätten.
- Für alle Alters- und Leistungsgruppen (Kinder- und Jugendsport, Familien-, Senioren- und
Behindertensport sowie Freizeitsport) soll in Zusammenarbeit mit den
Sport- und Turnvereinen, den Sportorganisationen und Verbänden
sowie den Kommunen ein vielfältiges Angebot zur sportlichen
Betätigung geschaffen werden.
- Der Wartburgkreis ist bereit, alle gemeinnützigen Fachverbände,
Vereine und sonstige Organisationen, die sich die Förderung
und Pflege des Sportes zum Ziel gesetzt haben, angemessen
zu unterstützen.
Bestimmungen:
Die Antragsformulare werden ausgereicht vom:
Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Schule und Kultur
Sachgebiet Kultur- und Sportförderung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Förderungsberechtigung:
Als förderungswürdig werden anerkannt:
1. gemeinnützige Sportvereine,
Verbände oder sporttreibende gemeinnützige
Organisationen, die ihren Sitz im Wartburgkreis
haben und allen Bürgern offen sind, d. h.
- sie sollten Mitglied des KSB Eisenach e. V. bzw. KSB Bad Salzungen
e. V. sein,
- dem LSB Thüringen angehören,
- einen angemessenen Mitgliedsbeitrag erheben,
- zur Zeit der Antragstellung mindestens ¼ Jahr bestehen,
- mindestens 2 verantwortliche Personen benennen können.
2. Städte und Gemeinden des Wartburgkreises
Nicht gefördert werden
Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler und Veranstaltungen, die dem bezahlten Sport dienen.
Voraussetzungen:
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und nachgewiesen werden
können.
- Die Eigenleistungen des Antragstellers müssen in angemessenem
Verhältnis zu dem beantragten Zuschuss stehen.
- Weitere Zuschussquellen sind voll in Anspruch zu nehmen.
- Der Antragsteller hat die Bewilligungsbedingungen anerkannt.
Gegenstand der Förderung:
I. Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten
der Städte, Gemeinden und Vereine
- Gefördert werden insbesondere der Aus-, Um- und Neubau sowie
die Modernisierung und Sanierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten
sowie Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume
mit einem Fördervolumen durch den Wartburgkreis bis max. 25.000 €. Gefördert werden
in der Regel bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
- Termin: 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr
Klicken Sie hier, um zum Formular zu gelangen! (PDF-Datei)
II. Forderung der Beschaffung von langlebigen Sportgeräten
- Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die
vorrangig außerhalb des Schulsportes genutzt werden und deren
Lebensdauer bei normaler Abnutzung mindestens 5 Jahre
beträgt.
- Gefördert werden nur Geräte, deren Anschaffungspreis
pro Gerät 410,00 € übersteigt. Gefördert werden in der
Regel bis zu 33 % der förderfähigen Investitionen. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 1.500,- €.
- Termin: 31. August des laufenden Jahres
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III. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern
- Der Antragsteller kann für Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von
Übungsleitern, die mindestens zwei Tage
dauern, eine Beihilfe bis zu 50 % der tatsächlich entstandenen
Kosten der Lehrgangsteilnehmer erhalten. (Kosten sind laut Richtlinie nachzuweisen)
- Für die Beschäftigung von Übungsleitern mit gültiger Lizenz kann ein Kreiszuschuss in Höhe von pauschal 200,- € je Übungsleiter beantragt werden.
- Für die Beschäftigung von Übungsleitern ohne Lizenz kann ein Kreiszuschuss von pauschal 100,- € je Übungsleiter beantragt
werden.
- Vorrangig sollen solche Übungsleiter gefördert werden, die im Bereich des Kinder- und Jugendsportes tätig sind.
- Gefördert werden je angefangene zwanzig Mitglieder bis 18 Jahre ein Übungsleiter.
- Der Nachweis der Beschäftigung als Übungsleiter erfolgt einmal jährlich durch die zuständigen Kreissportbünde.
- Termin: 31. August des laufenden Jahres
(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)
IV. Förderung von Sportveranstaltungen
- Beihilfen können an Vereine für die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen gewährt werden,
die den Zielen der Sportförderung nach § 1 des Thüringer Sportfördergesetzes dienen.
- Gefördert werden Sportveranstaltungen des Breitensportes, im Besonderen
Kinder- und Jugend- sowie Familien- und Seniorensportveranstaltungen, mit bis zu 33 % der anerkannten Gesamtkosten.
- Sportveranstaltungen, die den Behindertensport in den Vordergrund stellen, können mit bis zu 90 % der
anerkannten Gesamtkosten gefördert werden.
- Die Höchstgrenze der Zuwendung beträgt 500,- €.
- Termin: 31. August des laufenden Jahres
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V. Förderung des Kinder- und Jugendsportes
Förderungswürdig sind ausschließlich Wettkämpfe der Sportvereine,
an denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre teilnehmen.
Besonders gefördert wird die Teilnahme von jugendlichen Sportlern
an den Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften.
Beihilfen können an alle Sportvereine gewährt werden für:
- Neuaufbau von Kinder- und Jugendmannschaften - pauschal 100,00 € für jede gemeldete Mannschaft, die erstmalig im Spiel- und
Wettkampfjahr teilnimmt.
- Fahrtkosten für Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bei Teilnahme
an Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften - pauschal 100,00 € pro Wettkampf und Verein.
- Fahrtkosten für Teilnahme von Kinder- und Jugendmannschaften/-sportgruppen
an Wettkämpfen, Punkt- und Pokalspielen im Spiel- und Wettkampfjahr (pro Mannschaft/Sportgruppe ab zwei bis sechs Teilnehmern
pauschal 120,00 € bzw. pro Mannschaft/Sportgruppe ab sieben Teilnehmern pauschal 200,00 € je Spiel- und Wettkampfjahr).
für Kinder- und Jugendmannschaften.
- Termin: erst nach Abschluss des Spiel- und Wettkampfjahres,
jedoch bis spätestens zum 31. August des laufenden Jahres
(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)
Hinweise zur Arbeit mit den Formularen!