Auszug aus der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises

Allgemeines:

Bestimmungen:

Die Antragsformulare werden ausgereicht vom:

Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Schule und Kultur
Sachgebiet Kultur- und Sportförderung
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

Förderungsberechtigung:

Als förderungswürdig werden anerkannt:

1. gemeinnützige Sportvereine, Verbände oder sporttreibende gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz im Wartburgkreis haben und allen Bürgern offen sind, d. h.

2. Städte und Gemeinden des Wartburgkreises

Nicht gefördert werden Berufs-, Lizenz- und Vertragssportler und Veranstaltungen, die dem bezahlten Sport dienen.

Voraussetzungen:

Gegenstand der Förderung:

I. Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten der Städte, Gemeinden und Vereine

Klicken Sie hier, um zum Formular zu gelangen! (PDF-Datei)

II. Forderung der Beschaffung von langlebigen Sportgeräten

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III. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern

(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)

IV. Förderung von Sportveranstaltungen

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V. Förderung des Kinder- und Jugendsportes

Förderungswürdig sind ausschließlich Wettkämpfe der Sportvereine, an denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre teilnehmen.

Besonders gefördert wird die Teilnahme von jugendlichen Sportlern an den Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften.

Beihilfen können an alle Sportvereine gewährt werden für:

  • Neuaufbau von Kinder- und Jugendmannschaften - pauschal 100,00 € für jede gemeldete Mannschaft, die erstmalig im Spiel- und Wettkampfjahr teilnimmt.
  • Fahrtkosten für Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bei Teilnahme an Bezirks-, Landes- und deutschen Meisterschaften - pauschal 100,00 € pro Wettkampf und Verein.
  • Fahrtkosten für Teilnahme von Kinder- und Jugendmannschaften/-sportgruppen an Wettkämpfen, Punkt- und Pokalspielen im Spiel- und Wettkampfjahr (pro Mannschaft/Sportgruppe ab zwei bis sechs Teilnehmern pauschal 120,00 € bzw. pro Mannschaft/Sportgruppe ab sieben Teilnehmern pauschal 200,00 € je Spiel- und Wettkampfjahr). für Kinder- und Jugendmannschaften.
  • Termin: erst nach Abschluss des Spiel- und Wettkampfjahres, jedoch bis spätestens zum 31. August des laufenden Jahres

(Hier genügt ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins!)

Hinweise zur Arbeit mit den Formularen!

Herausgeber:

Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen


Telefon: 03695 6150
E-Mail:
pressestelle@wartburgkreis.de