Rundwanderweg GerstungenDer Rundwanderweg verläuft hinunter ins Tal. Nach der Unterquerung der Autobahnanbindung befinden wir uns an der Baustätte der Roten Mühle, die, weil sie im Grenzstreifen lag, abgerissen wurde. Der Weg entlang der Weihe durchläuft das Dorf Untersuhl - heute zu Gerstungen gehörend. Eine architektonische Seltenheit ist die Kirche, ein hoher runder Turm mit Apsis, jedoch ohne Kirchenschiff. An der Südwestecke des Dorfes verlässt der Rundwanderweg das Grüne Band. Durch ein Naturschutzgebiet erreicht man bald das eigentliche Gerstungen. Dessen älterer Teil zeigt Fachwerkarchitektur, den Markt mit Brunnen sowie als schönes Architekturensemble Schloss mit Storchennest und Kirche. Vor Verlassen des Ortskernes sieht man an einer Straßenecke den Limpertstein, der früher auf dem Markt lag. Er bezeichnete die Stätte des Rügegerichts, wo kleinere Straftaten verhandelt, aber auch Todesurteile vollstreckt wurden.
Fuldaischer BergWir befinden uns auf einer Höhe mit guter Fernsicht über das Werratal zum Thüringer Wald, zur Rhön und südwestlich zum näher gelegenen Seulingswald. Der Anblick wird wesentlich geprägt durch mehrere weiße Halden, gebildet aus Steinsalz als Abprodukt bei der Kaligewinnung. Mittels der großen Brücke wird die BAB A4 über das Weihetal geführt. An den ursprünglich unvollendeten Bau erinnern zwei Sandsteinpfeiler. In dem Geländeeinschnitt südlich gegenüber befand sich während des Zweiten Weltkrieges ein Kriegsgefangenenlager. Gefangene aus der Sowjetunion behandelte man absichtlich schlechter, darum waren unter ihnen die meisten Todesfälle zu beklagen. Im Jahre 1991 ließ die Republik Italien die sterblichen Überreste ihrer Opfer in die Heimaterde umbetten. Autobahn und Eisenbahn verbinden die Region mit Frankfurt und dem Ruhrgebiet einer- und Leipzig und Dresden andererseits. Die Nebenbahn führt vom Gerstunger Bahnhof ins Kali-Industriegebiet. |
|
|
Einkehr- und Über- nachtungsmöglichkeiten Heimatmuseum Telefon Weiter nach Norden Weiter nach Süden |
|
![]() |
Legende
Naturschutzgebiete (NSG) |
Kartengrundlage: TK25 N, Veröffentlichung gemäß Vereinbarung vom 10.05.2000 zwischen TLVermA und TMLNU